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Kitas, Schulen, Alkoholverbot : Das sind die Corona-Beschlüsse des Berliner Senats im Überblick

Bis in den späten Abend hinein tagte der Senat am Donnerstag, um sich auf neue Corona-Regeln zu verständigen. Die bringen nun vorsichtige Lockerungen für Berlin. 

Kitas, Schulen, Alkoholverbot : Das sind die Corona-Beschlüsse des Berliner Senats im Überblick

Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin.Foto: dpa

Am späten Donnerstagabend hat der Berliner Senat den Lockdown bis zum 7. März verlängert und damit die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte vom Mittwoch übernommen. 

In Berlin sollen die ersten Schüler ab dem 22. Februar wieder in die Klassen zurückkehren, die Präsenzpflicht bleibt aber ausgesetzt. Außerdem wurde das generelle Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt und die Ausgangssperre gelockert. Das sind die wichtigsten Ergebnisse:

1.  Schulen: Die Stufen 1 bis 3 kehren am 22. Februar in die Klassen zurück. Allerdings im Wechselunterricht, also in halber Stärke. Wichtig: Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt, Eltern müssen ihre Kinder nicht in die Schule schicken. 

Bei Abschlussklassen können Schulen wie bisher über Präsenz entscheiden. Auch Notbetreuung findet wie bisher bis zur sechsten Klasse statt. Die Maskenpflicht gilt für alle Jahrgänge.

2. Kitas: Der Betrieb der Kitas wird ab 22. Februar zu einem “erweiterten Notbetrieb”. Die Einrichtungen dürfen dann bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität (bislang: 50 Prozent) aufnehmen. Neben den Kindern von Eltern mit systemrelevanten Berufen sollen dann auch Kinder mit Sprachförderbedarf und im Übergang zur Schule wieder in die Einrichtungen dürfen.

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3. Alkoholverbot: Künftig soll es in Berlin kein pauschales Alkoholverbot im öffentlichen Raum mehr geben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte eine ähnliche Regelung im Nachbarbundesland gekippt. Künftig soll der Konsum nur noch in Grünanlagen und auf Parkplätzen untersagt werden. 

4. Friseure: Ab 1. März öffnen auch in Berlin die Friseure wieder. Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten.

5. Ausgangsbeschränkungen: Die sehr grundsätzliche Ausgangsbeschränkung in Berlin wird gelockert. Künftig sind die Berliner nur noch „angehalten“, ihre Wohnungen nur “aus triftigen Gründen” zu verlassen. 

Vorher war die Formulierung schärfer: Das Verlassen der Wohnung war nur “aus triftigen Gründen zulässig”. Allerdings waren mehr als ein dutzend dieser Gründe definiert. Die Grundregel “Stay at home” gelte weiter, hieß es aus Senatskreisen. 

Neue Regeln gelten ab Sonntag

Die neuen Regeln sollen ab Sonntag gelten. Am Samstag werden sie im Amtsblatt in einer Sonderveröffentlichung bekannt gemacht. Am Donnerstag lag der Inzidenzwert in Berlin laut Gesundheitsverwaltung bei 62,9. Die Tendenz bei den Corona-Zahlen ist seit einigen Wochen rückläufig.

Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch neben der Lockdown- Verlängerung um drei Wochen auch Öffnungsperspektiven für noch geschlossene Geschäfte, Anbieter köpernaher Dienstleistungen, von Museen und Galerien. Sinkt der Inzidenzwert stabil auf 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche oder darunter, sollen die Länder eine schrittweise Öffnung ermöglichen können. Hierzu beschloss der Berliner Senat zunächst nichts. (mit dpa)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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