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Kein Widerrufsrecht beim Blumenkauf im Internet

Kein Widerrufsrecht beim Blumenkauf im Internet

Wegen dem Lockdown müssen viele ihre Valentinstag-Blumensträuße online kaufen. Dabei gibt es einiges zu beachten
Foto: picture alliance/KEYSTONE

Zum Valentinstag werden Blumen verschenkt. Wegen der Corona-Pandemie können diese aber derzeit oft nicht im Laden gekauft werden. Wer den Strauß stattdessen online bestellt, muss auf die Bedingungen achten.

Bald ist Valentinstag. Das Problem: Blumenläden haben oft geschlossen und nicht alle bieten einen Collect-Service an. Wer deshalb jetzt im Internet Blumen bestellt, sollte bedenken: Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte gilt in diesem Fall nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ebenso wie bei anderen verderblichen Waren können Verbraucher auch beim Kauf von Schnittblumen nicht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen ist man im Zweifel auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Beim Kauf ist es wichtig, auf die Bedingungen achten. So spielt etwa der Versand eine Rolle: Liefert der Anbieter zu einem Wunschtermin? Was kostet dieser Service? Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, kann der Kaufpreis zurückverlangt werden. Wichtig zu beachten: Der Valentinstag fällt dieses Jahr auf einen Sonntag – nicht immer liefern Anbieter an diesem Tag auch aus.

Einen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass der Blumenstrauß so aussieht, wie auf den Bildern, gibt es nicht. Oft werden auf den Homepages nur Beispielfotos für die zu liefernden Blumensträuße gezeigt. Händler behalten sich zudem oft bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit der einzelnen Blumenarten.

Eine Handhabe haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur, wenn sie genaue Vorgaben gemacht haben oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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