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Ist es richtig, wenn Firmen zum Homeoffice gezwungen werden?

Ist es richtig, wenn Firmen zum Homeoffice gezwungen werden?

Berlins ehemalige Bürgermeister Eberhard Diepgen (l.) und Walter Momper beschäftige sich diesmal mit dem Thema Homeoffice
Foto: picture alliance/dpa, Dirk Lässig (Combo B.Z.)

Einmal die Woche schreiben in der B.Z. Berlins Ex-Regierende Eberhard Diepgen (CDU) und Walter Momper (SPD) über Themen, die die Hauptstadt bewegen. Heute geht es um eine mögliche Pflicht zum Homeoffice für Firmen.

Eberhard Diepgen: Nein, denn ein Zwang ist problematisch

Nach der Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers gibt es ein bemerkenswertes Ungleichgewicht. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, diese Arbeiten in der eigenen Wohnung zu erledigen. Das soll immer gelten, wenn dem keine „zwingenden“ betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Die Arbeitnehmer – damit sind Frauen und Männer angesprochen – sollen dieses Angebot annehmen. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Aus meiner Sicht ist „Homeoffice so weit wie möglich“ angesichts der Infektionsgefahren am Arbeitsplatz und auf dem Weg ins Büro eine geradezu selbstverständliche Forderung.

Mir erscheint es dennoch richtig, dass der Arbeitnehmer nicht vom Staat zum Homeoffice verpflichtet wird. Der Staat würde sich sonst zu stark in die Privatsphäre einmischen, also entscheiden, ob häusliche Verhältnisse die Heimarbeit ermöglichen.
Nur im individuellen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ich mir in besonderen Fällen eine Pflicht zur Heimarbeit vorstellen.

In der Corona-Verordnung werden die Arbeitgeber neben der Verpflichtung zum Angebot von Homeoffice zu weiteren Schutzmaßnahmen verpflichtet. Bußgelder werden angedroht. Aus meiner Sicht sind die erweiterten Schutzmaßnahmen der entscheidende Punkt in der Pandemiebekämpfung.

Werbung für Homeoffice ist richtig, der Versuch Zwang auszuüben dagegen problematisch. Sollen Gerichte demnächst über „zwingende betriebsbedingte Gründe“ für oder gegen Homeoffice entscheiden? Dann brauchten wir zusätzliche Arbeitsgerichte.

Vieles wird jedoch von der Verwaltungspraxis abhängen. Der Senat will Betriebe kontrollieren und so zu Angeboten für Homeoffice drängen.

Klug wäre es, wenn er sich auf die öffentliche Verwaltung konzentrieren würde. Da ist noch Luft für mehr Homeoffice und gute Beispiele.

Walter Momper: Nein, Appelle reichen vollkommen aus

Man muss auf die Vernunft der Firmenleitungen setzen, Homeoffice dann anzuordnen, wenn es geht.

Wir wissen aus Untersuchungen, dass die Arbeitsstellen ein hohes Ansteckungsrisiko haben. Bei den täglichen Geschäften wird es leicht vergessen, den Mundschutz anzulegen und auf Abstand zu achten.

Deshalb gibt es jetzt die starken Apelle an die Arbeitswelt, Homeoffice zu wählen, wann immer es geht. Angesichts der Vernunft der meisten Firmenchefs reicht das aus.

Die meisten Firmen sind auch in der Vergangenheit freiwillig und schnell in das Homeoffice übergegangen. Jetzt hat sich das Ganze aber zurückgebildet und offenbar denken viele schon, die Pandemie sei bezwungen, nur weil die Tagesinfektionsraten zurückgehen. Dem ist aber nicht so.

Angesichts des neuen Virus‘ aus Großbritannien und anderen Ländern müssen wir sehr gewappnet sein für höhere Infektionszahlen.

Bevor wir auf dem Verordnungswege Betriebe dicht machen, ist es geboten, auf Freiwilligkeit zu setzen. Aber man muss als Arbeitnehmer in einem Betrieb einen Rechstanspruch darauf haben, dass der Anspruch auf Homeoffice auch wirklich geprüft wird.

Nur wenn es aus betrieblichen Gründen (Busfahrer, Krankenpfleger, Produktionsbetriebe usw.) nicht geht, muss man darauf verzichten.

Ich denke, der Aufruf zum Homeoffice ist ein guter Prüfstein für die Vernunft in unserer Gesellschaft. Im privaten und gesellschaftliche Leben haben wir diese Prüfung schon bestanden.

Die meisten Menschen sind mit Vernunft bei der Sache und treffen sich nicht mit anderen ohne Not. So sollte es auch beim Homeoffice sein. Wo immer es geht, sollte es gemacht werden.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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