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Ist es richtig, dass der Steuerzahler für Mietnachzahlungen einspringt?

Ist es richtig, dass der Steuerzahler für Mietnachzahlungen einspringt?

Eberhard Diepgen und Walter Momper diskutieren über die Folgen des gescheiterten Mietendeckels
Foto: picture alliance/dpa/Dirk Lässig Combo B.Z.

Einmal die Woche diskutieren in der B.Z. Berlins Ex-Regierende Eberhard Diepgen (CDU) und Walter Momper (SPD). Dieses Mal geht es um die Folgen des gescheiterten Mietendeckels.

Eberhard Diepgen: Nein, man muss mit Darlehen helfen

Jetzt ist der Senat um Schadensbegrenzung für Mieter bemüht, die er durch rechtswidrige Gesetzgebung angerichtet hat. Dabei handelten die Senatsparteien nicht nur bei der „Formalie“ der Zuständigkeit vorsätzlich gegen sachverständigen Rat.

Ich bin sicher, bei einer inhaltlichen Prüfung des Berliner Mietendeckels hätte das Verfassungsgericht weite Teile des Gesetzes beanstandet und an den Landesgesetzgeber zurückverwiesen. Die verantwortlichen Politiker können nur politisch zur Verantwortung gezogen werden. Bemerkenswert fand ich immer die Aufforderung der verantwortlichen Regierungsmitglieder, die Mieter sollten die zurückbehaltende Miete sicherheitshalber zurücklegen. Damit wollten sie sich sicher auch vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützen.

Dennoch haben etliche Berliner den vollmundigen Sprüchen mehr vertraut als den vorsichtigen Vorbehalten. Eine Hilfestellung für die Betroffenen halte ich für notwendig. Der Schaden darf durch Räumungsklagen und die Gefahren von Obdachlosigkeit nicht noch größer werden. Die Kosten aller notwendigen Schadensbegrenzung muss – leider – der Steuerzahler tragen. Nach den bisherigen Beschlüssen des Senats sollen Darlehen helfen, dass Mietnachforderungen schnell beglichen werden können.

Bei der heutigen Zinsentwicklung könnten Bürgschaften möglicherweise auch schon ausreichen. Richtig erscheinen mir auch Einkommens- und Bedürftigkeitsprüfungen. Eine bisher nur in Aussicht gestellte Umwandlung der Darlehen in Zuschüsse und damit die Finanzierung durch den Steuerzahler und auch alle die Mieter, die vorsichtig erhoffte Mieteinsparungen zurückgelegt haben, halte ich für falsch.

Es begünstigt die falschen. Wer bei geringem Familieneinkommen Hilfe benötigt, erhält diese aufgrund seiner Ansprüche aus der Sozialgesetzgebung. So erhielt er die Hilfe des Staates auch bereits bei der ungekürzten Miete. Der Mietendeckel war für ihn persönlich ohne Bedeutung.

Walter Momper: Ja, im Einzelfall ist das richtig

Ja, im Einzelfall ist es richtig, dass Mietnachzahlungen mit dem Geld des Steuerzahlers geleistet werden.

Wenn der Mieter nachweist, dass er den nichtgezahlten Mietanteil anderweitig verbraucht hat und dass er ganz knapp bei Kasse ist, dann kann die Gesellschaft nicht sehenden Auges zusehen, wie der Mieter in eine Notlage gerät und womöglich seine Wohnung verliert, weil er das Geld für die Zahlung des Mietrückstandes nicht hat.

Das ist eine außergewöhnliche Notlage, die jedoch viele Menschen treffen könnte, die des guten Glaubens an die Wirksamkeit des Mietendeckels waren und sich darauf verlassen haben, dass sie die nach dem damals geltenden Gesetz überzahlten Mieten behalten können. Natürlich trifft es die Ärmsten der Armen, aber die haben wir in unserer Gesellschaft eben auch. Für sie und ihre Kosten tritt sowieso die Gesellschaft in Form von Hartz-IV-Hilfe oder Sozialhilfe ein. Das ist nun einmal so. Man kann es nicht abändern.

Aber man muss Härten für diesen Personenkreis so abfedern, dass er nicht zu weiterer Not oder gar Obdachlosigkeit führt. Das ist eine allgemeine Verpflichtung der Gemeinschaft.

Natürlich ist es klug und sozial, wenn die Vermieter das nicht gezahlte Mietgeld jetzt nicht geltend machen und darauf verzichten.

Natürlich können Vermieter das leichter verschmerzen, als wenn arme Menschen nachzahlen müssen. Das ist klug und schafft den Vermietern Anerkennung. Aber nicht alle machen das. Ein großer Teil der Vermieter will die unbezahlten Beträge eintreiben und ist gnadenlos dabei gegenüber den Mietern. Hier zeigen sie kein soziales Verhalten.

Dieses unsoziale Verhalten wird jetzt dazu beitragen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Enteignung dieser Wohnungseigentümer fordert, so wie es ohnehin schon attraktiv ist, das zu fordern. Es wäre sehr schade, wenn dieses Verhalten als Negativbeispiele gelten.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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