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Ist es gerecht, dass im Kaufhaus Testpflicht gilt und im Supermarkt nicht?

Ist es gerecht, dass im Kaufhaus Testpflicht gilt und im Supermarkt nicht?

Ist es gerecht, dass im Kaufhaus Testpflicht gilt und im Supermarkt nicht? Darüber diskutieren Eberhard Diepgen und Walter Momper
Foto: picture alliance/dpa/Dirk Lässig (B.Z. Collage)

Einmal die Woche diskutieren in der B.Z. Berlins Ex-Regierende Eberhard Diepgen (CDU) und Walter Momper (SPD) über Themen, die die Stadt bewegen. Heute es geht es um die Tespflicht im Berliner Einzelhandel.

Eberhard Diepgen: Ja, Gerechtigkeit ist zweitangig

Unterschiedliche Anforderungen bei der Öffnung von Geschäften des Einzelhandels, von Friseuren, Gaststätten oder auch von Spielplätzen oder Parkanlagen werfen immer die Frage der Gerechtigkeit gegenüber Gewerbetreibenden, Kunden und Besuchern auf. Nicht allen wird die gleiche Last aufgebürdet.

Aber – und damit riskiere ich einen Shitstorm – mir erscheint die Forderung nach Gerechtigkeit im Kampf gegen die Pandemie bestenfalls zweitrangig. Die unterschiedlichen Belastungen von Menschen müssen anders ausgeglichen werden.

Es geht um Kontaktbegrenzungen. Die Infektionsgefahr soll eingeschränkt werden. Den vergnügten und entspannten Einkaufsbummel soll es in Pandemiezeiten nicht geben.

Wer dennoch Kleidung einkaufen oder seine Wohnungseinrichtung ergänzen will, soll Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Wenn das nicht das Ziel sein sollte, müsste das Testen anders organisiert und an jeder Straßenecke oder am Kaufhauseingang möglich sein.

Ein Test vom Vortag reicht ja nach den gegenwärtigen Regeln nicht. So warte ich mit fälligen Neuanschaffungen und lasse mich nicht ausschließlich zu diesem Zweck testen. Und so wird es vielen gehen.

Anderes muss beim Einkauf für den täglichen Bedarf gelten. Im Supermarkt oder beim Bäcker geht es nicht um einen entspannten Einkaufsbummel. Und den Kauf von einem halben Pfund Butter von einem tagessaktuellen und „amtlich“ bestätigten Negativtest abhängig zu machen, würden die Gerichte sicher nicht billigen.

Für den Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre ein Fortbildungskurs für Entscheidungsträger ohnehin hilfreich … Bei allen vorsichtigen Lockerungen gegenüber strikten Kontaktsperren gerät die Politik automatisch in komplizierte rechtliche Abwägungsprobleme.

Bei der Entscheidung über die Größe der Einkaufsfläche für den einzelnen Kunden wurde der Senat gerade wieder korrigiert. Zweifel habe ich ohnehin, ob stark begrenzte Öffnungen für Gewerbetreibende lohnender sind als „richtige“ Schließungen, deren wirtschaftliche Folgen der Staat abzumildern versucht.

Halbe Sache helfen auf die Dauer nicht. Deswegen: Bitte mehr Mut zum befristeten Entweder-Oder.

Walter Momper: Ja, wegen der hohen Ansteckungsgefahr

Eine Testpflicht im Supermarkt ist nicht erforderlich. Denn die Untersuchungen zeigen, dass die Ansteckungsgefahr im Supermarkt bei der Verhaltensweise der Menschen, die schnell einkaufen und schnell zur Kasse gehen, keine höhere Ansteckungsgefahr mit sich bringt. Im Kaufhaus und im normalen Einzelhandel ist das anders.

Dort schlendern die Leute durch das Haus oder den Laden, und sehen sich dieses an und sehen sich jenes an. Sie verweilen viel länger im Laden als im Supermarkt. Die dadurch bedingte höhere Ansteckungsgefahr ist der Grund für die Anordnung der Testpflicht. Weil nur so garantiert werden kann, dass kein infizierter Mensch in den Laden oder das Kaufhaus gelangt.

Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter (40 m²) ist allerdings vom Gericht gekippt worden. Sie hat sich als unzweckmäßig erwiesen, weil dadurch die Kundenzahl in dem Kaufladen so herabgesetzt wurde, dass es sich nicht mehr lohnt, den Laden zu öffnen.

Man sieht daran, die Gerichte urteilen schon haarfein. Das ist auch richtig so, denn unangemessene Auflagen sind unzweckmäßig und schränken den Handel über Gebühr ein.

Natürlich ist es richtig, dass es zu wenige Testzentren in Berlin gibt. Bei so gut wie allen bilden sich Schlangen der testbereiten Bürger und Bürgerinnen, die in ein Seniorenheim gehen wollen oder die die Testbescheinigung zum Einkaufen brauchen.

Das müssten noch viel mehr werden, sodass es einfacher ist, einen Test zu machen und dann gleich in den Einzelhandel zu gehen, um dort etwas zu erwerben.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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