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Inzidenz fällt, Öffnungen nahenDiese Lockerungen plant Brandenburg ab Pfingsten

Inzidenz fällt, Öffnungen nahenDiese Lockerungen plant Brandenburg ab Pfingsten

Gestapelte Stühle und Tische stehen vor einem Restaurant in Potsdam (Archivfoto)

Foto: imago images/Martin Müller

Potsdam – Die Berliner und Brandenburger dürfen sich auf Pfingsten freuen! Weil die Corona-Inzidenz im Umland sinkt (Freitag 93,9), will die Potsdamer Regierung ab 22. Mai Außen-Gastronomie und Tourismus erlauben. BILD kennt den Verordnungs-Entwurf.

Brandenburg lockert nicht überall, sondern nur in Städten und Landkreisen, wo die Inzidenz fünf Tage unter 100 liegt.

Unsere Karte zeigt: In acht Landkreisen ist das zu Pfingsten wahrscheinlich – sie liegen stabil unterm Notbremse-Wert. Fünf Kreise und Städte haben kaum Chancen auf Öffnung, in fünf weiteren ist es ungewiss.

Inzidenz fällt, Öffnungen nahenDiese Lockerungen plant Brandenburg ab Pfingsten

Quelle: info.bild.de

Freitag schrieb die Landesregierung einen ersten Entwurf, was unter 100 ab Pfingstsamstag gelten soll:

► Gaststätten dürfen im Außenbereich öffnen, mit Anmeldung, Testnachweis und Tisch-Abstand (maximal 2 Haushalte pro Tisch)

► Touristische Übernachtungen sind wieder erlaubt: in Ferienwohnungen und -häusern, auf Camping- und Wohnmobilplätzen sowie auf Charterbooten mit eigenen Sanitäranlagen. Für Personen aus zwei Haushalten, mit Testnachweisen

► Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen stattfinden, mit Sitzplätzen draußen, Test- und Maskenpflicht

► Kontaktfreier Individual-Sport in Hallen wird erlaubt – mit Termin, Testpflicht, Hygienekonzept, Abstand und Lüftung. Fitness-Studios bleiben zu

► Individualsport auf Außenanlagen ist ohne Personen-Begrenzung möglich, mit Abstand, ohne Tests. Die Umkleiden bleiben zu

► Mannschaftssport unter freiem Himmel ist mit bis zu 10 Personen erlaubt, jede mit Testnachweis

► Hoch- und Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Fahr-, Flug-, Segelschulen entfällt die Teilnehmer-Obergrenze. Dort gilt Testpflicht, die Maskenpflicht bleibt

► Freizeitparks dürfen öffnen, mit denselben Regeln wie bisher die Zoos

► Theater-, Konzert- und Kinoaufführungen unter freiem Himmel werden erlaubt, für bis zu 100 Teilnehmer mit Testnachweis

Eine Quelle: www.bild.de

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