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Innere Sicherheit: Gericht rügt Vorgehen des Senats bei Video-Volksbegehren

Innere Sicherheit: Gericht rügt Vorgehen des Senats bei Video-Volksbegehren

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Donnerstag, 22.10.2020, 20:03

Zwei Jahre nach der Ablehnung eines Volksbegehrens für mehr Videoüberwachung hat der Berliner Verfassungsgerichtshof das Vorgehen des Senats gerügt.

Aus Sicht des obersten Gerichtes versäumte es die Senatsinnenverwaltung, ihre Bedenken im Hinblick auf das Vorhaben mit den Initiatoren des Volksbegehrens zu erörtern. Deshalb sei es nicht zulässig, dass sich die Innenverwaltung an den Verfassungsgerichtshof gewandt habe, erklärte dieser am Donnerstag. In der Folge könne das Gericht keine Aussage über die Zulässigkeit des Volksbegehrens treffen. Die Initiatoren, darunter der CDU-Bundestagsabgeordnete und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann, wollten erreichen, dass bis zu 1000 Kameras an bis zu 50 Berliner Orten mit viel Kriminalität aufgehängt werden. Im Oktober 2018 lehnte der rot-rot-grüne Senat die Einleitung des Volksbegehrens ab und kündigte an, seine Zulässigkeit vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Nach Einschätzung des Senats sei das Vorhaben „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD) damals.

Zu der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichtes sagte ein Sprecher der Innenverwaltung: „Das Gericht hat nicht in der Sache entschieden. Es ging lediglich um Fragen der Verfahrensschritte. Wir werden die Entscheidung des Gerichts jetzt eingehend prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“

Heilmann nannte die Entscheidung eine Ohrfeige für den Senat. „Wir haben die Unzulässigkeit des Vorgehens des Senats beantragt. Das Verfassungsgericht ist dem einstimmig gefolgt“, erklärte er. „Der Senat wirft uns Verfassungswidrigkeit vor, verhält sich aber selbst so. Die Entscheidung stärkt unsere Position eindeutig.“

Eine Quelle: www.focus.de

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