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Inkassofirma darf mehrere Kunden gegen Air Berlin vertreten

Gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin darf ein Inkassodienstleister Schadenersatzansprüche mehrerer Kunden zusammen vertreten. Ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso sei zulässig, entschied der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az.: II ZR 84/20). Die Klage gegen den ehemaligen Geschäftsleiter der Air Berlin war in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der BGH hob nun das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin auf und verwies die Sache zurück. Dann soll über den Vorwurf der Insolvenzverschleppung verhandelt werden.

Inkassofirma darf mehrere Kunden gegen Air Berlin vertreten

© dpa

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.

Die Firma hatte den Angaben nach im Internet damit geworben, Ansprüche gegen Air Berlin auf Rückzahlung des Flugpreises gesammelt über sie geltend zu machen. Den Kunden sollten keine Kosten entstehen, wie der BGH mitteilte. Die Klägerin solle im Erfolgsfall 35 Prozent der Nettoerlöse aus den Forderungen erhalten. Sie argumentiert, der frühere Geschäftsleiter habe den Insolvenzantrag verspätet gestellt. Die beteiligten Kunden haben den Angaben zufolge zwischen Mai und Juli 2017 Flüge bei Air Berlin gebucht und bezahlt, die aufgrund der Insolvenz aber nicht mehr durchgeführt wurden.

Der Senat gab nun grünes Licht für dieses Geschäftsmodell. Es widerspreche nicht dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Air-Berlin-Kunden durften ihr Recht somit an die Firma abtreten.

Eine Quelle: www.berlin.de

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