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Impf-Einladung für Berliner Bordell-Chefs

Impf-Einladung für Berliner Bordell-Chefs

Ein Patient erhält seine Impfung (Symbolbild)
Foto: picture alliance/dpa/Reuters/Poo

Wer aktuell eine Einladung zum Impfen bekommt, gehört entweder zur Risiko-Gruppe oder ist durch seinen Job gefährdet – also etwa Altenpfleger oder Lehrer. Bordell-Besitzer tauchen in der Priorisierungsliste nicht auf! Die Betreiber eines der größten Bordelle Berlins bekamen am 9. Februar trotzdem Impf-Einladungen der Gesundheitsverwaltung. Blanko!

Weitergeleitet vom Chef eines Berliner Pflegedienstleisters. „Deinem Bruder, seiner Frau und für dich“, heißt es in der E-Mail, die der B.Z. vorliegt. „Ich erkläre es dir morgen um 13 Uhr.“ Und weiter: „Drucke es aus bitte.“

Heißt: Während viele Senioren zu Hause sitzen und auf den Piks warten, können sich jüngere Menschen per nicht ausgefüllten Einladungen einen Impf-Termin erschleichen!

Der Leiter des Pflegedienstes bestätigt den Vorfall, erklärt ihn aber so: Eine andere Firma der Bordell-Betreiber habe Pflegeeinrichtungen mit Essen beliefern sollen. Der Vertrag sei jedoch nicht zustande gekommen.

„Wir versichern, dass kein Mitarbeiter der Firma irgendeinen Impfcode von unserer Einrichtung genutzt haben kann“, so der Pflegedienst-Unternehmer, „alle Impfcodes und deren Nutzung werden bei uns dokumentiert.“

Der Anwalt der Bordell-Betreiber bestätigt: „Sie haben das Angebot nicht wahrgenommen.“ Sie selbst wollten sich zu dem Thema nicht äußern. Nach B.Z.-Informationen wurde einer der Brüder bereits im vergangenen Herbst positiv auf Covid-19 getestet.

Impf-Einladung für Berliner Bordell-Chefs

Solche Impf-Einladungen werden von der Senatsverwaltung an Berechtigte verschickt (Foto: privat)

B.Z. hat bei der Gesundheitsverwaltung nachgefragt: Sind Blanko-Einladungen an der Tagesordnung? Laut einer Sprecherin werden unpersonalisierte Einladungen nur an Pflegedienste verschickt, die sich mit ihrem Institutionskennzeichen (IK-Nummer) verifizieren konnten.

„Pflegedienstleister wurden aufgefordert, die Namen der zu impfenden Personen händisch in die Liste einzutragen“, sagt sie. Die wird dann am Impfzentrum zur Einlasskontrolle verwendet.

Heißt: Einen Piks gibt es nur, wenn der Impfling auch auf der Liste steht. Aber: Pflegedienstleister können selbst entscheiden, wer geimpft wird.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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