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Hängepartie vor dem Supreme Court : Bayer kann im Glyphosat-Streit noch hoffen

Beobachter hatten am Montag mit einer Niederlage vor dem obersten US-Gerichtshof gerechnet. Doch die Richter brauchen offensichtlich noch Zeit.

Hängepartie vor dem Supreme Court : Bayer kann im Glyphosat-Streit noch hoffen

Umstrittener Unkrautvernichter: Roundup enthält in den USA Glyphosat. In Deutschland dürfen Privatleute Glyphosat schon seit dem…Foto: dpa/Reed Saxon

Bayer kann im Streit um das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup weiter auf den Obersten Gerichtshof der USA hoffen. Der Supreme Court in Washington gab am Montag anders als erwartet nicht bekannt, ob er eine Verurteilung des Konzerns zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz wegen einer möglichen krebserregenden Wirkung von Roundup überprüft oder nicht. Die Entscheidung über den Revisionsantrag von Bayer dürfte aber in den nächsten zwei Wochen fallen. „Wir erwarten eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt“, teilte Bayer in einem knappen Statement mit.

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Beobachter hatten damit gerechnet, dass die obersten Richter die Revision des deutschen Agrar- und Pharmakonzerns ablehnen würden und hatten mit einer entsprechenden Veröffentlichung an diesem Montag gerechnet. Die Skepsis beruht darauf, dass die US-Regierung Bayer nicht unterstützt.

US-Regierung unterstützt Bayer nicht

Vor vier Wochen hatte die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, von einer Revision abgeraten. Bayer will mit der Revision vor dem Supreme Court einen Schlussstrich unter die Klageflut ziehen. Die Leverkusener hatten sich die Probleme mit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto 2018 ins Haus geholt. Zu dessen Produkten gehört das Unkrautvernichtungsmittel Roundup, das Glyphosat enthält. Das Produkt ist ein Verkaufsschlager. Allerdings hatte die Internationale Krebsagentur IARC, ein Ableger der Weltgesundheitsorganisation WHO, bereits 2015 Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.

Hängepartie vor dem Supreme Court : Bayer kann im Glyphosat-Streit noch hoffen

Jede Menge Ärger: Mit der Übernahme von Monsanto hat sich Bayer fast 140.000 Klagen eingehandelt.Foto: dpa/Oliver Berg

Obwohl die maßgeblichen Zulassungsbehörden zu einem anderen Ergebnis kommen und Glyphosat bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für sicher halten, stützen sich Anwälte in den USA erfolgreich auf die Warnung der IARC. In den ersten großen Schadensersatz-Prozessen hatten die Geschworenen-Jurys und die Richter Bayer zu teils hohen Schadensersatzsummen verurteilt. Allerdings scheint sich das Blatt jetzt zu wenden: Die letzten drei Verfahren konnten die Leverkusener gewinnen.

Darum geht es im Fall Hardeman

Zu den Prozessen, die sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren für Bayer verloren gingen, gehört der Fall von Edwin Hardeman, um den es jetzt vor dem Supreme Court geht. Der Kalifornier führt seine Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung von Roundup zurück und hat dafür 25 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen bekommen. Wie Bayer findet, zu Unrecht. Die US-Anwälte stützen ihre Klagen nämlich unter anderem darauf, dass Bayer keine Warnhinweise auf die Verpackungen drucken lässt. Die Leverkusener verweisen jedoch darauf, dass nach Meinung der US-Zulassungsbehörde EPA Glyphosat sicher genutzt werden kann. Eine Krebswarnung auf den Produkten sei daher irreführend und durch Bundesgesetz ausgeschlossen. US-Generalstaatsanwältin Prelogar sieht das jedoch anders. Dagegen hatte die US-Regierung unter Donald Trump noch Bayers Position gestützt.

Fast 140.000 Klagen in den USA

Hardeman ist einer von vielen Betroffenen. Insgesamt sind in den USA über 138.000 Klagen gegen Bayer wegen Roundup erhoben worden, 107.000 sind verglichen worden. 31.000 stehen noch aus. Bayer hatte für die außergerichtlichen Vergleiche zunächst rund 9,6 Milliarden Dollar bereit gestellt, die Summe anschließend aber noch einmal aufgestockt. Mit Blick auf den Supreme Court hatte der Konzern in der letzten Zeit aber weitere Vergleiche gestoppt.

Das ist Bayers Plan B

Sollte der Supreme Court die Revision im Fall Hardeman letztlich doch ablehnen, fährt Bayer zweigleisig. So haben die Bayer-Anwälte bereits in einem weiteren Verfahren eine Revision zum Obersten Gerichtshof beantragt. Im Fall des Ehepaars Pilliod geht es auch um die Frage der Warnhinweise, darüber hinaus wehrt sich Bayer aber auch gegen den in den USA möglichen hohen Strafschadensersatz. Bayer war in dem Pilliod-Verfahren zunächst zu einer Zahlung von zwei Milliarden Dollar verurteilt worden, die Summe wurde aber später vom Gericht auf 86,7 Millionen Dollar reduziert.

Hängepartie vor dem Supreme Court : Bayer kann im Glyphosat-Streit noch hoffen

Präzedenzfall: Bayer will vor dem Supreme Court eine Revision im Fall von Edwin Hardeman (neben ihm seine Frau Mary) erreichen.Foto: AFP/Josh Edelson

Zudem hat Bayer bereits im vergangenen Jahr einen Fünf-Punkte-Plan aufgelegt. Darin hat der Konzern 4,5 Milliarden Dollar für zukünftige Klagen zurückgestellt. Bayer will die Betroffenen aber ermutigen, auf die Einschaltung eines Anwalts zu verzichten. Sie sollen im Gegenzug eine Entschädigung schneller bekommen und ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Zudem verkauft Bayer ab 2023 in den USA keine glyphosathaltigen Mittel mehr an Privatleute. In Deutschland ist die Verwendung von Glyphosat durch Private schon seit einem Jahr verboten.

In Deutschland klagen Anleger

Aber auch hierzulande sieht sich Bayer wegen Glyphosat mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Hier sind es allerdings private und institutionelle Investoren, die Bayer vorwerfen, die Aktionäre und den Kapitalmarkt zu spät über das Klagerisiko in den USA unterrichtet zu haben. Sie verlangen deshalb rund zwei Milliarden Euro.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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