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Grundstücksbetrug in Berlin-Friedrichshain : Haftstrafe für Brüder des Abou-Chaker-Clans

Sie ergaunerten sich das Haus zweier Senioren. Nun wurden v ier Männer, darunter zwei aus dem Clan-Milieu, unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Grundstücksbetrug in Berlin-Friedrichshain : Haftstrafe für Brüder des Abou-Chaker-Clans

Brüder des Abou-Chaker-Clans vor Gericht (Symbolbild)Foto: dpa

Zwei Brüder aus dem Clan-Milieu waren eine „Schaltstelle“ bei der betrügerischen Übernahme einer Immobilie eines älteren Ehepaares: Die Männer aus der Abou-Chaker-Familie sind zu jeweils vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Gegen Kaufmann Rainer G. erging mit sechs Jahren und neun Monaten Haft die höchste Strafe. Als vierter Angeklagter erhielt Jurist Stefan G. dreieinhalb Jahre Gefängnis.

Alle vier Männer hätten sich des Betrugs und der Urkundenfälschung im besonders schweren Fall sowie der mittelbaren Falschbeurkundung schuldig gemacht, begründete am Montag das Landgericht. Skrupellos seien die vier Angeklagten und weitere Komplizen vorgegangen, das stand für die Richter nach sechsmonatigem Prozess fest.

Angefangen habe es mit einem Tipp, den die beiden Männer aus der Abou-Chaker-Familie bekommen hätten: Ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes und schuldenfreies Grundstück in Friedrichshain, das einem älteren Ehepaar gehöre, das nicht in Berlin lebe. Sie hätten den 55-jährigen Rainer G. kontaktiert, ob man sich das zunutze machen könne.

Eine eigens gegründete GmbH und ein gefälschter Kaufvertrag

Der Verkehrswert habe damals mindestens sechs Millionen Euro betragen. Ziel sei gewesen, das Grundstück mit Fälschungen zu übernehmen, so das Gericht. „Dann sollte es schnellstmöglich verkauft werden.“ Eine GmbH sei eigens gegründet und ein Kaufvertrag gefälscht worden. Den angeblichen Verkauf hätten sich die Täter dann notariell beurkunden lassen.

Rechtsanwalt G. sei dabei zunächst als angeblicher Vertreter der Eigentümer aufgetreten, obwohl keinerlei Vollmacht vorgelegen habe. Zwei angeheuerte Strohpersonen seien zudem in dem Schwindel aufgetreten – mit falschen Ausweisen hätten sie sich gegenüber einem weiteren Notar als die angeblich verkaufswilligen Eigentümer aus Hamburg ausgegeben. Mit den inhaltlich falschen, aber notariell beurkundeten Kaufunterlagen hätten die Angeklagten schließlich eine Grundbuchbeamtin getäuscht, so das Gericht.

Die Eheleute aus Hamburg waren völlig ahnungslos. Seit 1994 sind sie Eigentümer der Immobilie in der Voigtstraße. Aufmerksam auf den dreisten Immobilien-Klau wurden sie Anfang Januar 2020 durch ein Schreiben ihrer Versicherung. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass die Versicherung für das Berliner Haus gekündigt sei. „Wir dachten, dass es sich um einen Computerfehler handelt“, sagten die 80-Jährigen als Zeugen im Prozess.

„Riesenglück im Unglück”

Neuer Eigentümer war laut Grundbuch seit dem 6. November 2019 eine GmbH mit Sitz in Berlin. Das Paar legte sofort Widerspruch ein. Über einen Anwalt wurde ein Veräußerungsverbot beantragt. „Wir hatten, wenn man so will, ein Riesenglück im Unglück, denn unser Haus hätte längst weiterverkauft sein können“, so die Eheleute.

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Rainer G., ein vorbestrafter Betrüger, habe die Vorgänge gesteuert, hieß es weiter im Urteil. „Bei ihm liefen die Fäden zusammen.“ Der angeklagte Rechtsanwalt, der die Vorwürfe bestritten hatte, sei nach Überzeugung des Gerichts eingeweiht gewesen in den „komplexen Tatplan“. Die Angeklagten hätten auch darauf gesetzt, dass das Paar in Beweisnot sein würde, wenn die Eintragung ins Grundbuch erfolgt sei. Die wahren Eigentümer seien erst nach einem langen zivilen Rechtsstreit, für den sie 140 000 Euro zahlten, im April 2021 wieder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden.

Die 36- und 37-jährigen Brüder aus der Abou-Chaker-Familie waren Ende 2020 festgenommen worden. Viele Indizien gab es, darunter mitgeschnittene Gespräche. Nach fünfmonatigem Prozess gestanden sie und leisteten etwas Aufklärungshilfe. Das wurde im Urteil berücksichtigt. Auch der Kaufmann gestand. Auf Freispruch hatte lediglich der angeklagte Jurist gehofft. 

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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