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Inkassofirma darf mehrere Kunden gegen Air Berlin vertreten
Gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin darf ein Inkassodienstleister Schadenersatzansprüche mehrerer Kunden zusammen vertreten. Ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso sei zulässig, entschied der zweite Zivilsenat des Bundesgerichts