dnachrichten.de
Ex-Börsenhändler hatten Fiskus betrogen : BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der wegen Cum-Ex-Deals angeklagten Ex-Börsenhändler verworfen. Deshalb wird nun ein hoher Millionenbetrag fällig. Der Bundesgerichtshof hat das Strafurteil im Cum-Ex-Skandal bestätigt.Foto: ImagoDas bundesweit