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Bis zu 50 000 Euro StrafeKnallhartes Knall-Verbot in Berlin
An Silvester darf nur zwischen 18 Uhr und 7 Uhr früh geböllert werden Bei der nicht öffentlichen Silvester-Party am Brandenburger Tor dürfen zum Jahreswechsel Raketen gezündet werden– aber nur von der damit beauftragten Firma Foto: dpa Teilen T