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Beschneidung : Wein und Zäpfchen reichen nicht als Betäubung
Verringertes Risiko für Genitalherpes, Papillome und Peniskrebs: Hygienische Gründe können die Beschneidung juristisch rechtfertigen. Nötig ist aber eine effektive Betäubung. Für eine Rechtfertigung der Bescheidung muss es triftige Gründe geben, d