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52 Prozent der Beschäftigten bekommen in den nächsten Wochen eine Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber.

© imago/photothek

Weihnachtsgeld für die Hälfte der Beschäftigten: 3715 Euro in der Chemie

Tarifbindung ist die entscheidende Voraussetzung für die Sonderzahlung zum Jahresende. Der Osten bleibt deutlich hinter dem Westen zurück.

Ein großer Teil der Beschäftigten hat in diesen Monaten aufgrund der hohen Inflationsrate weniger Kaufkraft. Deshalb ist das Weihnachtsgeld „in diesem Jahr besonders wichtig“, kommentiert die gewerkschaftliche Böckler-Stiftung die Ergebnisse einer Umfrage, wonach 52 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommen. „Wichtigster Garant“ für die Sonderzahlung ist die Tarifbindung des Arbeitgebers. Nach der Auswertung bekommen mehr als drei Viertel (77 Prozent) aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld, in Betrieben ohne Tarifbindung sind es nur 41 Prozent. Die in den Tarifverträgen festgeschriebene Summe variiert zwischen 250 Euro in der Landwirtschaft und 3715 Euro in der chemischen Industrie.

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57 000 Beschäftigte befragt

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Böckler-Stiftung hat die Daten von rund 57 000 Beschäftigte ausgewertet. Neben der Tarifbindung sind weitere Punkte auffällig: Im Osten (40 Prozent) gibt es seltener Weihnachtsgeld als im Westen (55 Prozent), was auch mit der unterschiedlichen Tarifbindung zusammenhängt. Befristet Beschäftigte bekommen weniger als Unbefristete und Frauen weniger als Männer. Bei den Frauen sind es 50 Prozent, bei den Männern dagegen 54 Prozent, die Weihnachtsgeld erhalten. Hier spielt wiederum der höhere Anteil der Frauen in Teilzeit eine Rolle: „Bei Teilzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 53 Prozent wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 47 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung erhalten“, schreibt die Böckler-Stiftung.

Höhere Löhne, höheres Weihnachtsgeld 

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld hingegen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In den Branchen, in denen Lohnerhöhungen vereinbart wurden, sind also auch die Weihnachtsgelder entsprechend angehoben worden. In einer Reihe von Branchen wurden diese Prozentsätze auch in jüngster Zeit noch einmal angehoben. So wurde das Weihnachtsgeld in der chemischen Industrie 2021 von 95 auf 100 Prozent eines tariflichen Monatseinkommens erhöht. Im öffentlichen Dienst steigt die Jahressonderzahlung in den ostdeutschen Gemeinden auf bis zu 75 Prozent und im brandenburgischen Einzelhandel wurde sie von 52 auf 54 Prozent angehoben. Erhöhungen gab es schließlich auch im Bauhauptgewerbe.

Bis zu 100 Prozent des Monatseinkommens

Im Vergleich der Tarifbranchen erhalten die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemie, in der Druckindustrie, bei der Deutschen Bahn, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld, das zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatsentgelts liegt. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent gezahlt, wobei hier jedoch Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Gemessen am Monatseinkommen fällt das Weihnachtsgeld im Versicherungsgewerbe (80 Prozent), beim Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) und in der Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent) etwas geringer aus. Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) beträgt die Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 Prozent des Monatsentgelts in Westdeutschland und zwischen 49 und 75 Prozent in Ostdeutschland, schreibt das WSI der Böckler-Stiftung.

Kein Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger

Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigerhandwerk, mit rund 700 000 Beschäftigten der größte Handwerksbereich. Das gilt auch für das ostdeutsche Bewachungsgewerbe, während in einigen westdeutschen Regionen das Weihnachtsgeld erst ab einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gezahlt wird. Als teilweisen Ausgleich für das fehlende Weihnachtsgeld wurde im Gebäudereinigerhandwerk für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein so genannter „Weihnachtsbonus“ vereinbart. Hierbei können die Beschäftigten zwischen einem Zuschlag von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am 24.12. oder am 31.12. geleistete Arbeit oder einer bezahlten Freistellung am 24.12. oder am 31.12. wählen.

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