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Tote Hose auf dem Bahnsteig: Der Streik dürfte in den nächsten Tagen für einige Verunsicherung bei Reisenden führen.

© Daniel Karmann/dpa

Von Umbuchungen bis Erstattungen: Was Reisende zum Bahn-Streik wissen müssen

Wenn ein Zug wegen des Streiks ausfällt, muss man als Fahrgast nicht leer ausgehen. Welche Rechte Fahrgäste jetzt haben und was die Bahn aus Kulanz anbietet.

Die Bahn will auch in den kommenden fünf Streik-Tagen ein Grundangebot von rund einem Viertel des normalen Fahrplans aufrecht erhalten. Im Regional- und S-Bahn-Verkehr sollen sogar bis zu 40 Prozent der Züge fahren. Wer dennoch vom Streik betroffen ist, kann auf verschiedene Kulanzregelungen der Bahn setzen.

So können alle bereits gebuchten Fahrkarten des Fernverkehrs für vom Streik betroffene Strecken flexibel zwischen dem 30. August und einschließlich 17. September genutzt werden. Weiter teilte der Staatskonzern mit, dass bei Sparpreisen die Zugbindung aufgehoben werde. Für die Weiterfahrt können zudem auch andere Züge genutzt werden, auch die des Nahverkehrs.

Sollte die Fahrt gar nicht mehr angetreten werden, können Fahrkarten auch kostenfrei erstattet werden. Die Bahn empfiehlt zudem dringend in den verbleibenden Zügen einen Sitzplatz zu reservieren. Eine Fahrradmitnahme ist in den Streik-Tagen in Fernzügen nur noch möglich, wenn dort bereits ein Stellplatz reserviert ist. Sollte das der Fall sein und der Zug streikbedingt ausfallen, kann das Fahrrad per DB Gepäckservice kostenlos versandt werden.

Aktuelle Informationen dazu, welche Züge noch verkehren, können im Internet auf bahn.de und in der App DB Navigator abgerufen werden. Infos dazu bietet auch die kostenlose Hotline 08000 99 66 33.

Verspätungen immer dokumentieren

Wenn es wegen des Streiks zu deutlichen Verspätungen kommt, ist ebenfalls eine Erstattung möglich, die hier über das Internet beantragt werden kann. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft auch kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten.

Verbraucherschützer empfehlen, die Verspätung mit Fotos oder Screenshots zu belegen. Die Bahn empfiehlt zudem, sich Verspätungen immer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen zu lassen und hat dafür entsprechende Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Betroffene anschließend die Reise reklamieren, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Eigenes Auto auf eigene Kosten

Sollte aufgrund einer Verspätung ein anderes Verkehrsmittel gewählt werden, besteht auch hier die Möglichkeit von Schadensersatz. Wer ins eigene Auto umsteigt, kann sich die Kosten allerdings nicht erstatten lassen. Und bleibt man auf halber Strecke liegen, weil der Anschlusszug nicht fährt, ist auch die Erstattung einer möglichen Hotelübernachtung.

Bevor Sie auf eigene Faust ein Hotel buchen, sollten Sie sich aber unbedingt vorher bestätigen lassen, dass die Bahn an diesem Tag keine Fahrt mehr durchführt und Ihnen auch nicht mit einer Unterkunft für die Nacht aushelfen kann.

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