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In vielen Mietverträgen ist eine Mietkaution vereinbart. Mieter müssen das Geld aber nicht zwingend auf einmal zahlen.

© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Mietkaution: Schlüssel gegen Bares: Wann die Mietkaution fällig ist

Der Umzug in die neue Wohnung ist schon teuer genug. Dennoch muss der Mieter zusätzlich meist noch für die Mietkaution aufkommen. Aber warum ist das so? Antworten auf wichtige Fragen.

Muss der Mieter die Kaution zahlen?

Eine Pflicht per Gesetz gibt es nicht. Im Mietvertrag kann aber vereinbart werden, dass eine Kaution zu zahlen ist. Von dieser Möglichkeit machen viele Vermieter Gebrauch. Wurde eine Kaution vertraglich vereinbart, führt kein Weg daran vorbei, dass der Mieter zahlen muss. „Bleibt dies aus, kann dies eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Wie hoch darf sie sein?

Zulässig ist die dreifache Monatsmiete. „Hierbei ist die Nettokaltmiete entscheidend“, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD in Berlin. Grundsätzlich bleiben die Betriebskosten unberücksichtigt. „Nur bei einer Pauschalmiete, also bei einer Bruttowarmmiete, ist der gesamte Mietpreis für die zulässige Höhe der Mietkaution entscheidend“, so Engel-Lindner.

Kann der Mieter die Kaution in Raten zahlen?

Ja. „Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses – nicht bei Vertragsabschluss – fällig. Die zweite und dritte Rate muss in den beiden folgenden Monaten gezahlt werden. Steht im Mietvertrag die Klausel, dass die Kaution nicht in Raten gezahlt werden darf, ist das laut Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam (AZ: VIII ZR 344/02).

Welche Arten von Kaution gibt es?

Die gängigste Art ist die Barkaution. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen auf einem insolvenzsicheren Kautionskonto anlegen, das Zinsen bringt. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution zurückzuhalten, bis der Vermieter ein solches Konto benennt. „Es ist Vermietern dringend anzuraten, rechtzeitig ein Kautionskonto anzulegen und dem Mieter dies schon vor der Schlüsselübergabe mitzuteilen“, sagt Engel-Lindner.

Neben der Barkaution können Vermieter und Mieter auch andere Anlageformen vereinbaren, etwa die Verpfändung eines Sparbuchs oder die Kautionsbürgschaft. „Mieter sollten sich die Kautionszahlung unbedingt quittieren lassen“, empfiehlt Ropertz. Die Quittung oder der Bankbeleg sollten zusammen mit dem Mietvertrag aufbewahrt werden.

Wozu darf der Vermieter die Kaution verwenden?

In aller Regel werden mit dem Geld alle künftigen Ansprüche des Vermieters aus dem jeweiligen Mietverhältnis abgesichert. Das bedeutet: „Während des laufenden Mietverhältnisses kann der Vermieter die Kaution nicht für streitige Forderungen verwenden“, sagt Wagner. Vor Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter nur dann an die Kaution ran, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist, wie der BGH entschied (AZ: VIII ZR 234/13). (dpa)

Sabine Meuter

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