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Wer hilft? Bis 2030 könnten hierzulande mehr als 180 000 Pflegekräfte fehlen.

© Angelika Warmuth/dpa

Düsteres Szenario für 2030: Weit mehr Pflegebedürftige als angenommen

Bis 2030 könnte der Pflegenotstand noch schlimmer werden als befürchtet. Der Grund: eine weit höhere Zahl von Pflegebedürftigen als bisher angenommen.

Der Pflegenotstand in Deutschland könnte in den nächsten Jahren noch weit heftiger werden als befürchtet. Nach einer aktualisierten Experten-Hochrechnung für den Barmer-Pflegereport erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen hierzulande bis 2030 auf rund sechs Millionen Menschen. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 30 Prozent. Und es liegt deutlich über bisherigen Schätzungen, die lediglich von fünf Millionen Pflegebedürftigen ausgingen. Die zu erwartenden Folgen: höhere Leistungsausgaben und ein noch größerer Personalbedarf. Für die Versorgung der Betroffenen in acht Jahren würden mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen.

Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend, sagte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub. Die schon jetzt schwierige Situation in der Pflege werde sich in wenigen Jahren noch „deutlich zuspitzen“, wenn die Politik nicht zügig umsteuere. Der Koalitionsvertrag enthalte dazu „richtungsweisende Vorhaben“, die nun aber auch rasch umgesetzt werden müssten.

Auswirkungen von Reformen bisher unterschätzt

Um ihre Prognose verlässlich zu machen, haben die Autoren um den Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang mit verschiedenen Szenarien gearbeitet, denen unterschiedliche Annahmen zu Geburtenentwicklung, Lebenserwartung oder Migration zugrunde liegen. Die erwarteten sechs Millionen Pflegekräfte stammen aus einer mittleren Variante, es handelt sich dabei also keineswegs um ein Worst-Case-Szenario.

Dass die Zahlen und die daraus erwachsenden Belastungen höher sind als bislang vermutet, liege vor allem an den nach wie vor anhaltenden Auswirkungen verschiedener Pflegereformen auf die Pflegeprävalenzen, sagte Rothgang. Dabei hätten „die Leistungsausweitungen ab dem Jahr 2008 jeweils zu einem moderaten Anstieg der Prävalenzen geführt, die mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgte Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten sogar zu einem erheblichen“. Zudem gebe es seit 2020 eine neue Bevölkerungs-Vorausberechnung. Und aufgrund der schrittweisen Umsetzung des Personalbemessungs-Verfahrens habe sich auch der Personalbedarf pro pflegebedürftiger Person erhöht.

Bereits für 2025 sei aufgrund dessen mit insgesamt 5,65 bis 5,72 Millionen Pflegebedürftigen, für das Jahr 2030 dann mit 5,86 bis 6,04 Millionen zu rechnen. Das seien jeweils rund eine Million mehr als bei konventionellen Vorausberechnungen, in denen man einfach von konstanten Prävalenzen ab dem Jahr 2019 ausgegangen sei.

Kostenanstieg um zehn Milliarden Euro

Nach Rothgangs Annahmen würde sich die Zahl der Pflegebedürftigen nach dem mittleren Modell zwischen 2020 und 2030 um 1,32 Millionen Personen erhöhen. Das größte Fallzahlwachstum beträfe dabei die leichteren Pflegegrade 1 bis 3. Der Prognose zufolge würden in acht Jahren knapp drei Millionen Pflegebedürftige durch ihre Angehörigen gepflegt – das wären rund 630.000 mehr als im Jahr 2020. Dazu kämen rund eine Million Pflegebedürftige in den Heimen (ein Anstieg um 26 Prozent und gut 200.000 Menschen) sowie 1,17 Millionen, die zuhause durch ambulante Pflegedienste versorgt werden (plus 165.000 Personen oder 16 Prozent). Ohne weitere Leistungsverbesserungen, die gleichwohl nötig seien, hätte allein diese gestiegene Zahl von Leistungsberechtigten einen Kostenanstieg um zehn Milliarden Euro zur Folge – von 49 Milliarden im Jahr 2020 auf 59 Milliarden Euro im Jahr 2030. Bis 2055 sei dann mit einer weiteren Steigerung auf 80 Milliarden Euro zu rechnen.

Der größte Ausgabenposten sei „aktuell und auch weiterhin die vollstationäre Dauerpflege“, betonte Rothgang. Im Referenzmodell fielen hierfür, auf das Jahr 2030 bezogen, Ausgaben von 20,4 Milliarden Euro an. Für Pflegegeld habe man 18 Milliarden, für Pflegesachleistungen 6,7 Milliarden errechnet. Die Summe der Leistungsausgaben für Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege, ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie für stationäre Vergütungszuschläge belaufe sich auf 6,3 Milliarden Euro, die Ausgaben für sonstige Leistungen (zum Beispiel Rentenversicherungsbeiträge oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) lägen bei 7,7 Milliarden.

In der Summe resultieren daraus im Jahr 2030 Leistungsausgaben (der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung und der Beamtenbeihilfe) von 59 Milliarden Euro. Verglichen mit den 43 Milliarden, die 2019 aufgebracht wurden, stiegen die jährlichen Leistungsausgaben der Pflegeversicherung bis 2030 somit um mehr als ein Drittel.

Pro Jahr bräuchte es Zuwachs um 12.500 Fachkräfte 

Dazu kommt das Problem der fehlenden Pflegekräfte. Die Studienautoren beziffern die Lücke bis 2030 auf 182.000 – 81.000 Fachkräfte sowie 87.000 Hilfskräfte mit und 14.000 ohne Ausbildung. Insgesamt sind das nochmal 23.000 mehr als bisher angenommen. Bei dem zusätzlich fehlenden Personal handelt es sich dem Report zufolge um 11.000 Fachkräfte, 4.000 Hilfskräfte mit und 8.000 ohne Ausbildung.

Dabei sei im stationären Bereich die vollständige Umsetzung des Personalbemessungs-Verfahrens noch gar nicht berücksichtigt, betonte Rothgang. Seit September 2020 liegt ein wissenschaftlich begründetes Verfahren zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in den Heimen vor, das in mehreren Schritten umgesetzt werden soll. Der erste Umsetzungsschritt erfolgte zum Januar dieses Jahres, ein weiterer ist ab Juli 2023 geplant. 

Wenn man nur die ausgebildeten Kräfte berücksichtige, müssten jedenfalls Jahr für Jahr 12.500 dazukommen, heißt es in der Studie – merklich mehr als die 10.750, die in den Jahren von 2015 bis 2019 jährlich hinzugekommen seien. Und besonderes Augenmerk sei dabei „auf Hilfskräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung zu richten, die bislang häufig nicht im Mittelpunkt des Interesses standen“, sagte Rothgang.

Bald auch in Pflege-Konkurrenz mit China?

Um das zu stemmen, müsse der Pflegeberuf „deutlich attraktiver“ werden, forderte der Wissenschaftler. Zwar könne man auch noch stärkere Anstrengungen unternehmen, um ausländische Pflegekräfte zu gewinnen, so Rothgang. Dauerhaft schließen lasse sich die Personallücke dadurch aber nicht. Schließlich fehlten bereits in allen EU-Ländern Pflegekräfte. Und der demographische Wandel in Ländern wie China werde auch den internationalen Wettbewerb um solches Personal nochmal drastisch verschärfen.

Nötig sei es deshalb, die Zahl der Ausbildungsplätze weiter zu steigern, die Löhne zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Nur so ließen sich erfahrene Pflegekräfte im Beruf halten und neue gewinnen. Da dies zu weiteren Ausgabensteigerungen führe, die Kostenbelastung für Heimbewohner jetzt aber vielfach schon zu hoch sei, müssten die Eigenanteile dringend gedeckelt und planbar gemacht werden – wie ja als Zielvorstellung im Koalitionsvertrag bereits formuliert. „Ansonsten drohen Widerstände gegen eine weitere Belastung der Heimbewohnenden und eine weitere Belastung der Länder und Kommunen mit zusätzlichen Sozialhilfeausgaben die notwendigen Verbesserungen für die Pflegekräfte zu verhindern.“

Straub: Länder müssen Investitionskosten übernehmen

Barmer-Chef Straub argumentiert ähnlich. Entscheidend sei, „dass Pflege qualitativ hochwertig und gleichzeitig bezahlbar bleibt“, sagte er. „Ein wichtiger Baustein dabei ist, dass die Bundesländer endlich ihrer Pflicht nachkommen, die Investitionskosten vollumfänglich zu übernehmen.“ Bereits dadurch würde eine Entlastung bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erreicht. Denn bisher stellten die Heime die Investitionskosten ihren Bewohner:innen in der Regel in Rechnung.

Um die Eigenanteile zu begrenzen, sollten die Leistungsbeträge in der Pflege einmalig angehoben und dann regelmäßig dynamisiert werden, so Straub weiter. Die für den Jahreswechsel geplante Anhebung der Pflegesachleistungsbeträge und die Einführung eines Leistungszuschlags bei vollstationärer Pflege seien „erste wichtige Schritte“. Der ab 2022 vorgesehene jährliche Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro solle dann „im Gleichschritt“ mit den jährlichen Ausgaben der Versicherung ansteigen. Gleichzeitig gelte es, pflegenden Familienangehörige zu stärken. Deshalb sei es „auch ein wichtiger Schritt, dass die künftige Regierung eine Lohn-Ersatzleistung im Falle pflegebedingter Berufs-Auszeiten einführen wolle.

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