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Die Richter in Karlsruhe wiesen die Wahlprüfungsbeschwerde zur Geschlechterparität im Bundestag ab.

© Christoph Soeder/dpa

Keine Geschlechterparität im Bundestag: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zum Frauenanteil ab

Parteien sollen gleich viel weibliche wie männliche Abgeordnete aufstellen müssen – das forderte eine Gruppe Frauen. Die Richter verwarfen dies als unzulässig.

Eine Gruppe Frauen ist mit einer Wahlprüfungsbeschwerde wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Die Frauen meinen, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsste, dass die Parteien ebenso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen. Laut Gericht haben sie eine solche Pflicht des Gesetzgebers aber nicht gut genug begründet.

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Die Richter weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht zu entscheiden hatten, ob ein solches sogenanntes Paritätsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Die Frauen hatten – damals noch gemeinsam mit einem Mann – Einspruch gegen die Bundestagswahl 2017 erhoben, weil seither nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten weiblich sind. Diesen hatte der Bundestag 2019 zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe.

Sie hätten nicht deutlich gemacht, warum das Demokratieprinzip eine solche gesetzliche Regelung gebiete, entschied das Gericht. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, „dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild“ der Wählerschaft darstelle. Die Klägerinnen hätten sich auch nicht damit auseinandergesetzt, ob durch ein Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit eingegriffen werde. (dpa, AFP)

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