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Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

© dpa/John Macdougall

Hilferufe von Ärzten und Pflegepersonal: Merkel sieht keine Alternative zu Ausgangssperre

Kein Land habe es bisher geschafft, die dritte Welle ohne solche harte Maßnahmen zu brechen. „Wir alle“ müssten nun Ärzten und Pflegekräften helfen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die am Samstag in Kraft getretene bundesweite Corona-Notbremse als "dringend nötig" verteidigt. Von Ärzten und Pflegepersonal kämen "wahre Hilferufe", sagte Merkel am Samstag in ihrem Podcast. "Diese Menschen gehen für uns alle tagtäglich an ihre Grenzen, um das Leben von Corona-Patienten zu retten."

Alleine könnten sie das jedoch trotz "aufopferungsvollstem Einsatz" nicht schaffen, fügte Merkel in ihrer wöchentlichen Videobotschaft hinzu. "Wir - der Staat, die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger - wir alle müssen helfen."

Das neue Gesetz und die darin festgelegte Bundes-Notbremse sei dabei "nicht die einzige, aber eine überaus wichtige Antwort auf diese Hilferufe", sagte die Kanzlerin. "Es dient dem Ziel, die dritte Welle der Pandemie zuerst zu bremsen, dann zu stoppen und schließlich umzukehren."

Dies ermögliche es wiederum, in eine Situation zu kommen, sich Lockerungen zuzutrauen, "ohne sofort wieder das Risiko sprunghaft steigender Infektionszahlen einzugehen", erklärte Merkel.

Zugleich bezeichnete sie die durch die Notbremse vorgesehenen Maßnahmen als "hart". Aber kein Land, das es geschafft habe, die dritte Welle der Pandemie zu brechen, habe dies ohne harte Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen erreicht. "So sehr man sich wünschen würde, es gäbe weniger belastende Wege, die dritte Welle zu brechen und umzukehren - es gibt sie nicht", sagte Merkel.

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„Unsere Impfkampagne, sie nimmt immer mehr Fahrt auf - sie ist der Schlüssel zur Überwindung der Pandemie“, fügte Merkel hinzu. Bislang sind rund sieben Prozent der Menschen in Deutschland vollständig geimpft. Den Anteil der Menschen, die die erste Dosis eines Covid-19-Vakzins erhalten haben, gab das Robert Koch-Institut am Samstag mit 22,8 Prozent an.

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Notbremse seit Samstag in Kraft

Die Regelungen für eine bundesweite Corona-Notbremse gelten seit Samstag. Die Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgeseztes greifen seit Samstag um Mitternacht. Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern übersteigt. Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft, zu denen Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr zählen.

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In der Öffentlichkeit oder in Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einem weiteren Menschen treffen. Erlaubt sind zudem Zusammenkünfte von Ehe- oder Lebenspartnern - oder wenn ein Sorgerecht wahrgenommen wird.

Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien bleiben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet - alle anderen werden aber einer 100er-Inzidenz im betroffenen Landkreis geschlossen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist jedoch Shoppen mit Terminbuchung möglich. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.

An den Schulen ist ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht vorgeschrieben. Ab einem Wert von 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.

Besonders umstritten ist die nächtliche Ausgangssperre. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen das Gesetz anhängig.

Mit der Neuregelung hat der Bund erstmals in der Corona-Pandemie Zuständigkeiten an sich gezogen, die bislang bei den Ländern lagen. Die Bundesländer dürfen die Notbremse des Bundes nicht lockern, aber die Regeln weiter verschärfen.

Am Freitag hatte die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 164 gelegen. (AFP, dpa)

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