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Venezuelan President Nicolas Maduro.

© REUTERS/Leonardo Fernandez Viloria

Freiheitsentzug, Folter, Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalt: Weltstrafgericht sieht Voraussetzung für Verfahren gegen Venezuela

Es geht um „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ mindestens seit April 2017. Ein Zwischenbericht des Weltstrafgerichts wurde jetzt veröffentlicht.

Die autoritäre Regierung von Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat mindestens seit April 2017 „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ unter anderem bei ihrem Vorgehen gegen die Opposition in dem Land begangen, die in die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts fallen. Dies geht aus einem Zwischenbericht der damaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, hervor, der im Juni abgeschlossen und nun veröffentlicht wurde.

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Bensouda nennt in dem Bericht etwa Inhaftierung und andere schwerwiegende Formen des Freiheitsentzugs, Folter, Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalt sowie die Verfolgung einer Gruppe aus politischen Gründen. Die venezolanischen Behörden seien nicht gewillt, in solchen Fällen zu ermitteln oder zu urteilen, hieß es darin.

Zudem fehle dem Justizsystem Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. „Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs unterstreicht, was wir seit Jahren anprangern“, schrieb der Außenbeauftragte der Regierungsgegner rund um den selbsternannten Interimspräsidenten Juan Guaidó, Julio Borges, auf Twitter am Donnerstag.

Bensoudas Nachfolger Karim Khan muss nun entscheiden, ob er ein offizielles Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Venezuela wies die Darstellung der ehemaligen Chefanklägerin des Weltstrafgerichts als „wertlosen Anschuldigungen“ zurück. Diese habe auf unverantwortliche Weise die Kooperation der Generalstaatsanwaltschaft ignoriert, schrieb der venezolanische Generalstaatsanwalt Tarek William Saab am Donnerstag auf Twitter. „Wir arbeiten nun zur Ergänzung eng mit dem neuen Chefankläger zusammen.“ (dpa)

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