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Mutterschutz sieht für Selbstständige oft finanziell belastender aus als für Angestellte.

© imago/Westend61

Forderung nach Reform: Petition fordert Mutterschaftsgeld für selbstständige Schwangere

Selbstständige Mütter sehen sich in Deutschland oft finanziell allein gelassen. Eine Petition im Bundestag soll nun für mehr Unterstützung sorgen.

In Deutschland besteht ein Anspruch auf Mutterschutzgeld. Dieser gilt zum jetzigen Zeitpunkt aber nur für Eltern, die sich in einem festen Angestelltenverhältnis befinden. Das soll eine beim Bundestag eingereichte Petition nun ändern.

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Selbstständige können (wie Angestellte auch) das sogenannte Elterngeld beantragen, wenn sie aufgrund der Kinderbetreuung weniger oder gar nicht mehr arbeiten gehen. Für eine Förderung mit dem sogenannten Mutterschutzgeld ist bei Selbstständigen aber bisher die Art der Krankenversicherung entscheidend.

Eine heute auslaufende Petition fordert deshalb eine Reform des Bundesgesetzes als Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Diese sieht unter anderem einen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen für insgesamt 14 Wochen für alle Mütter und Schwangeren vor. Darüber hinaus wird eine Reform des Elterngeldes gefordert, bei der die Situation von selbstständigen Eltern gesondert bewertet werden soll.

Wie es in der Petition heißt, dürfe eine Schwangerschaft „keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen“.

Auch die betriebliche Absicherung wird bei der Petition bedacht: So sollen Betriebsvermögen unangetastet bleiben, um schwangere Frauen vor einer Insolvenz zu schützen.

Welche Möglichkeiten haben Privatversicherte aktuell?

Das Mutterschaftsgeld gilt als eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb haben Privatversicherte auch keinen Anspruch darauf.

Privatversicherte können maximal das sogenannte Krankentagegeld beziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Vertragsabschluss mit der Krankenversicherung schon länger als acht Monate zurückliegt.

Darüber hinaus können Privatversicherte beim „Bundesamt für Soziale Sicherung“ zusätzlich ein Mutterschaftsgeld beantragen. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von maximal 210 Euro.

Krankengeld-Förderung innerhalb der Mutterschutzfrist

Selbstständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und einem Anspruch auf Krankengeld haben, können ihr Krankengeld innerhalb der sogenannten Mutterschutzfrist beziehen. Diese Mutterschutzfrist umfasst in der Regel die letzten sechs Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin des Kindes und die ersten acht Wochen nach der Geburt.

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Die Forderung: Ein voll bezahlter gesetzlicher Mutterschutz

Wie es in der Petition heißt, erhält eine Selbständige derzeit maximal 13,00 Euro Unterstützung am Tag – in Anbetracht der laufenden Kosten seien solche Beträge allerdings ein „Tropfen auf den heißen Stein“.

In ihrem Schreiben fordern die Petitionseinreicher daher einen vollständig bezahlten, gesetzlich geregelten Mutterschutz für Selbstständige. Damit würde auch die Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit gefördert werden.

Aktuell wurde die Petition bereits von mehr als 70.000 Personen unterzeichnet. Damit wurde eine Mindestgrenze erreicht, so dass der Antrag zur Abstimmung im Bundestag vorgebracht werden kann.

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