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Altkanzler Gerhard Schröder (SPD)

© dpa/Kay Nietfeld

Altkanzler und Putin-Freund: Schröder bekommt 407.000 Euro für seine Büro-Mitarbeiter

Als Ex-Kanzler steht Gerhard Schröder Geld aus der Staatskasse für ein Büro zu. Doch seine Nähe zu Putin lässt Rufe nach einer Änderung laut werden.

Für Personalausgaben im Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) sind im vergangenen Jahr 407.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Das geht aus einer Antwort des Kanzleramts auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die zuerst das „Handelsblatt“ berichtete und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Ausgaben beträfen die Bezahlung der Mitarbeiter in Schröders Büro. Ausgaben für Material habe es nicht gegeben, heißt es in der Antwort.

Schröder, der als langjähriger Freund von Russlands Präsidenten Wladimir Putin gilt, ist Aufsichtsratschef beim staatlichen russischen Energiekonzern Rosneft. Außerdem hat er Führungspositionen bei den Pipeline-Projekten Nord Stream und Nord Stream 2. FDP und CSU haben die Staatsausgaben für Schröders Büro wegen dessen Nähe zu Putin infrage gestellt.

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Der Altkanzler hatte zuletzt mit Äußerungen zur Ukraine-Krise für Aufsehen und für Ärger in der eigenen Partei gesorgt: So hatte er etwa die Forderungen der Ukraine nach Waffenlieferungen als „Säbelrasseln“ kritisiert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wies später darauf hin, dass Schröder nicht für die Bundesregierung spricht. Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.

Die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, sagte dem „Handelsblatt“ mit Blick auf Schröder: „Es wäre hilfreich, wenn jemand aus der SPD ihn auffordern würde, freiwillig auf seine staatliche Bürofinanzierung zu verzichten.“ Sie erklärte: „Der Altkanzler ist Lobbyist für Wladimir Putin und die Interessen der russischen Energiewirtschaft.“ Von einer Änderung der Regeln für die Geschäftstätigkeit ehemaliger Bundeskanzler hält sie wenig. „Grundsätzlich ist die Versorgungsregelung für Ex-Bundeskanzler nicht zu beanstanden.“ (dpa)

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