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Hier werden Grundrechte ausgeübt.

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Sie und ich - wir müssen gar nichts!: Eine kleine Beruhigung zum Jahreswechsel

Das Grundgesetz gibt jedem das Recht, seine Freiheiten auch anders auszuüben als von der Gesellschaft erwartet. Eine Kolumne.

Eine Kolumne von Fatina Keilani

So, Weihnachten ist geschafft, der Jahreswechsel steht bevor, viele Menschen nehmen sich nun Zeit zur Besinnung. Müsste man nicht anders leben, sich gesünder ernähren, mehr Sport treiben, das Klima schützen und sich für einen wohltätigen Zweck engagieren? Deshalb an dieser Stelle eine gute Nachricht: Sie müssen gar nichts. Das ist durchaus juristisch gemeint, Stichwort negative Grundrechte.

Das Recht auf zum Beispiel Meinungsfreiheit beinhaltet nämlich auch das negative Grundrecht: keine Meinung zu äußern oder auch, gar nicht erst eine zu haben. Heutzutage, wo Reflex allzu oft über Reflektion siegt, wo jeder ins nächste Mikrofon plärrt oder seinen spontanen ersten Gedanken auf Twitter rausbläst, scheint das kaum vorstellbar, es ist aber doch wahr. Jeder hat das Recht, die Meinungen anderer auszublenden und zu ignorieren, auch die journalistischen Kommentare mit Sätzen, die „Wir müssen“ enthalten. Gar nichts müssen wir – weder als Gesellschaft noch als Einzelner. Wenn wir uns trotzdem zu etwas entschließen, dann weil wir es wollen.

Negative Religionsfreiheit: keinen Glauben auszuüben oder auch nur zu haben, keinem Verein beizutreten (Vereinigungsfreiheit), nicht zu verreisen (Freizügigkeit), sein Hab und Gut zu verschenken (Eigentumsfreiheit), keinen Beruf zu wählen und auszuüben (muss man sich leisten können).

Mit seinem Diktum „Es gibt kein Recht auf Faulheit“, lag Ex-Kanzler Gerhard Schröder vor fast 20 Jahren natürlich falsch – es gibt dieses Recht sehr wohl, freilich nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Denn die anderen haben ja auch Freiheitsrechte. Den Staat bindet wiederum das Übermaßverbot – er darf also keine Steuern erheben, um die Faulheit der anderen zu finanzieren, vielmehr muss die Besteuerung freiheitssichernd, also so niedrig wie nötig sein. Das heißt, nach Steuern muss jeder genug für sich und seine Familie übrig haben.

Überhaupt „muss“ der Staat viel mehr als der Einzelne. Zum Beispiel muss er seine Bürger schützen – die Bürger selbst müssen das nicht. Sie begeben sich laufend auswärts in Gefahren, der Staat fliegt sie heim. Er weist auf ungesunde Lebensmittel hin, sie essen sie trotzdem. Sie haben sogar das Recht, sich aktiv zu schaden. Deswegen ist der Konsum von Cannabis erlaubt – verboten ist nur das ganze Drumherum, also Anbau, Handel, Besitz. Es ist von Gerichten anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben zu haben.

Sofern das Subjekt einer Schädigung gleichzeitig deren Opfer ist, gilt der Grundsatz: Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu „bessern“ oder daran zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen.

Doch zurück zu den Grundrechten. Einen Großteil der Zwänge, unter denen wir alle stehen, erlegen wir uns selbst auf. Aber wir müssen nicht immer „funktionieren.“ Unsere negativen Grundrechte sind auch etwas anderes, Weiterreichendes als die negative Freiheit etwa in der Philosophie, also die „Freiheit von“ etwas, vor allem ist „negativ“ hier nicht als Unterlassen gemeint oder gar als Grundrechtsverzicht. Negative Grundrechtsausübung ist gleichwohl aktive Grundrechtsausübung – und steht damit unter dem vollen Schutz der Verfassung.

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