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Hat den Rechtsstreit mit Apple zwei Jahre lang durchgehalten: Die Bonner Ladenbesitzerin Christin Römer.

© privat

Apple und das Markenrecht: Bonner Ladenbesitzerin gewinnt Streit mit US-Konzern

Zwei Jahre lang schwelte der Streit zwischen einer Bonner Café- und Ladenbesitzerin und dem US-Unternehmen Apple. Der Zankapfel: Ein Apfle-Logo. Nun hat Apple nachgegeben.

Von Anna Sauerbrey

Zweieinhalb Jahre lang hat sich Christin Römer mit dem US-Unternehmen Apple gestritten – eine Ladenbesitzerin aus Bonn gegen einen Weltkonzern. Zwischendurch, sagt sie, habe sie sich manchmal ziemlich „ausgepowert“ gefühlt. Doch das Durchhalten hat sich gelohnt.

Grund für die rechtliche Auseinandersetzung war das Logo, das die Bonnerin im Mai 2011 gemeinsam mit ihrer MarkeApfelkind“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen ließ. Das Bild zeigt einen roten Apfel, in dem ein Kindergesicht zu sehen ist. Das Verfahren sieht eine Widerspruchsfrist vor. Kurz bevor diese auslief, bekam Römer Post von einem Apple-Anwalt. Das Unternehmen legte Widerspruch ein – das Logo sei dem Apple-Apfel zu ähnlich.

Der Zankapfel: Dieses Logo melde Christin Römer im Mai 2011 gemeinsam mit ihrer Marke "Apfelkind" beim deutschen Patent- und Markenamt an. Der US-Konzern Apple legte Widerspruch ein.
Der Zankapfel: Dieses Logo melde Christin Römer im Mai 2011 gemeinsam mit ihrer Marke "Apfelkind" beim deutschen Patent- und Markenamt an. Der US-Konzern Apple legte Widerspruch ein.

© promo

Römer eröffnete damals gerade einen Café-Laden in Bonn. Beim Markenamt gab sie mehrere Produktklassen an, für die sie das Logo verwenden wollte: für Tassen und Spielzeug, aber auch für Franchise. Ihre Idee: Sie wollte einen Ort schaffen, an dem sich Eltern und Kinder wohlfühlen und dort eine Reihe kinderfreundlicher Produkte mit dem Apfelkind-Logo vermarkten. Apple allerdings forderte, dass sie auf mehrere „Markenklassen“ verzichten sollte, unter anderem auf das Franchising, eine zentrale Komponente in ihrem Businessplan. Also nahm sie sich einen Anwalt.

Zwei Jahre vergingen mit der Suche nach einem Vergleich. Mehrfach verlängerte Römer die Frist, nach deren Ablauf das Markenamt allein über den Streit entschieden hätte – sie fürchtete, zu unterliegen und das Logo ganz zu verlieren. Taschen ja, Laptop-Taschen nein, war einer der Vorschläge, die der Apple-Anwalt machte, sagt Römer. Anfang dieses Jahres lag ein Vergleichsentwurf vor, mit dem sie halbwegs zufrieden war. Doch der sah auch eine Schweigeklausel vor. Da reichte es der Unternehmerin. Gegen den Rat ihres Anwalts teilte sie Apple mit, sie werde es nun doch auf eine Entscheidung des Patentamtes ankommen lassen. Und siehe da: Das Unternehmen zog seinen Widerspruch zurück.

Der Streit zeigt eine zentrale Schwierigkeit im Markenrecht. Kann ein Konzern einen Allerweltsgegenstand wie einen Apfel zu seinem alleinigen symbolischen Besitz erklären? Darf niemand mehr mit einem Apfel werben – aus Furcht, belangt zu werden? Immerhin ist „Apfelkind“ durch den Streit ziemlich bekannt geworden. So bekannt, dass Römer nun selbst mit Trittbrettfahrern zu kämpfen hat.

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