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Selbst wenn die Schule halbtags wieder öffnet, werden viele Eltern noch viel Zeit mit der Hausaufgabenbetreuung verbringen müssen.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Update

Schul- und Kitaschließungen in Berlin: So kommen Eltern besser durch den Lockdown

Kinderkrankengeld jetzt beantragen, Treffen mit Spielkameraden, Haushaltshilfen und geteilte Kinderbetreuung – wie Eltern besser durch den Lockdown kommen.

Die Schulen in Berlin bleiben mindestens bis zum 14. Februar geschlossen. Bis tatsächlich wieder Normalbetrieb einkehrt, müssen viele Eltern noch viele Wochen ihre Kinder zu Hause betreuen und sie bei den Hausaufgaben unterstützen.

Dieser Lockdown mit Schulschließung federt allerdings einige Härten für die Eltern ab. So haben Bund und Länder vereinbart, dass pro Elternteil die Kinderkrankentage von zehn auf 20 verdoppelt werden sollen, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Eltern sollen diese Kinderkrankentage ausdrücklich auch einsetzen können, wenn das Kind gesund ist, aber wegen Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden muss. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Am Donnerstag, dem 14. Januar, hat der Bundestag das entsprechende Gesetz dazu verabschiedet. "Homeoffice und Kinderbetreuung geht nicht zusammen", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Auf diese Weise wolle man die Familien entlasten.

Eltern, die Kinderkrankentage beantragen möchten, müssen dafür nicht zum Kinderarzt gehen. Es reicht, wenn sie der Krankenkasse und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung von der Kita oder Schule vorlegen, die über die Schließung informiert.

Ein Musterformular hierfür lässt sich hier herunterladen. Genauere Details, damit keine "unnötige Bürokratie" entstehe und es bei allgemeiner Schulschließung vielleicht gar keine Bescheinigung braucht, müssten laut der Bundesfamilienministerin noch ausgearbeitet werden. Giffey zufolge sollen auch Eltern diese Tage nehmen können, deren Kita weiter geöffnet ist, die aber freiwillig der Bitte des jeweiligen Bundeslandes nachkommen, ihre Kinder nicht in die Betreuungseinrichtung zu bringen. Das Kinderkrankengeld kann auch rückwirkend für Tage ab dem 5. Januar beantragt werden. (Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld finden sich hier.)

Anders als im ersten Lockdown darf (nach bisherigem Stand) eine Familie eine andere Person treffen. So können sich zwei Familien gegenseitig helfen, indem die Kinder gemeinsam Hausaufgaben machen oder sich zum Spielen treffen. Weiterhin können Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, wenn sie arbeiten und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Eltern können sich mit der Hausaufgaben-Betreuung abwechseln

Auch darf, anders als im ersten Lockdown, eine Babysitterin, ein Nachbar, ein Verwandter oder eine Freundin, die Familie bei der Kinderbetreuung unterstützen - sofern die Kontaktbeschränkungen nicht noch einmal verschärft werden. Dies ist vor allem hilfreich, wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihren Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen, weil sie zum Beispiel der Sprache nicht mächtig sind oder sie sich immer wieder mit ihrem Kind dabei streiten.

Auch gibt es in Berlin verschiedene Agenturen, die Betreuung im Notfall gegen Bezahlung organisieren (siehe Adressen unten), was auf Dauer für viele Eltern zu teuer sein sollte.

Viele Kinder müssen noch lange alleine zu Hause lernen.
Viele Kinder müssen noch lange alleine zu Hause lernen.

© imago/Fotostand

Kinder können außerdem ihren Freund oder Freundin draußen zum Spielen treffen und sind von daher weniger einsam als vergangenes Frühjahr.

Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt nur für wenige

Eltern, die wegen der Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können oder nur eingeschränkt ihrem Beruf nachgehen können, haben laut Infektionsschutzgesetz auch weiterhin Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Sie erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro. Dies gilt für längstens zehn Wochen, für Alleinerziehende bis zu 20 Wochen.

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Die Leistung kann auch tageweise in Anspruch genommen werden und kann auf verschiedene Monate verteilt werden. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Die Hürden dafür sind allerdings relativ hoch. Voraussetzungen sind, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben. Sie müssen außerdem nachweisen, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist, etwa dass Eltern nicht in Gleitzeit arbeiten können und Überstundenguthaben ausgeschöpft sind. Was Eltern im Homeoffice betrifft, ist die Regelung nicht eindeutig. Hier ist die Frage, was als „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ gilt.

Es lohnt sich also, das im Einzelfall abklären zu lassen. Informationen finden sich auf der Seite des Bundesfamilienministeriums und des Arbeitsministeriums.

Kinderbetreuung im Notfall privat organisieren

Einige Berliner Unternehmen bieten Familien Notbetreuung oder flexible Kinderbetreuung (auch während der Pandemie) gegen Bezahlung an: Der „Notmütterdienst Berlin“ bietet Kinderbetreuung und Familienpflege, genauso die „Notfallmamas“ und das Unternehmen Kidsmobil.

Wenn Familien in Krisen geraten, können sie sich auch an folgende Einrichtungen wenden: Der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Caritas, die Diakonie oder die Arbeiterwohlfahrt. Auch Vereine bieten Hilfe an: Wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter und die Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender.

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