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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Berliner feiern ohne Masken: Polizei löst Party mit 47 Leuten in Lichtenberger Wohnung auf

Keine Masken, kein Abstand, zu viele Leute: 47 Berliner scherten sich in der Nacht zu Sonntag nicht um die Corona-Regeln. Ein Regal verbarg sogar ein Geheimnis.

Gleich mehrere Verstöße gegen die Corona-Regeln registrierte die Berliner Polizei, als sie in der Nacht zu Ostersonntag eine Party in Lichtenberg auflöste. Ein anonymer Anrufer hatte die Beamten gegen 1.25 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus in die Herzbergstraße gerufen: Der Verdacht: eine illegale Veranstaltung.

Der bestätigte sich denn auch: Wie die Polizei am Sonntag berichtete, entdeckten die Einsatzkräfte insgesamt 47 Personen aus verschiedenen Haushalten in der Wohnung. Diese hielten sich weder an die Abstandregeln, noch trugen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Und dass sie sich dort nicht ganz legal getroffen hatten, schien den Partygästen auch bewusst zu sein: Einige hätten sich hinter einer als Regal getarnten Geheimtür in einem separaten Raum aufgehalten, sagte ein Polizeisprecher.

Die Einsatzkräfte stellten die Personalien der Feiernden fest und nahmen Verstöße gegen die Corona-Verordnung auf. Alle konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wie es in der Mitteilung vom Sonntag hieß, "ihren Weg wieder fortsetzen". Bleiben durften sie ganz bestimmt nicht.

In Berlin sind über die Osterfeiertage noch Treffen von maximal zwei Hauhalten und maximal fünf Personen in Wohnungen erlaubt. Ehe- und Lebenspartner*innen gelten als ein Haushalt, eigene Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Ab Dienstag werden auch die Regeln in Innenräumen verschärft: Dann dürfen sich tagsüber nur noch ein Haushalt und eine weitere Person treffen, und nachts zwischen 21 und 5 Uhr besteht sogar ein Besuchsverbot in privaten Räumen. Masken sind bei Treffen in Wohnungen nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.

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Der Senat hatte die Regeln erst in einer Sondersitzung am Gründonnerstag ergänzt, nachdem die Infektionszahlen auch in Berlin weiter gestiegen waren. Diese Regeln betreffen auch den öffentlichen Raum: Seit Karfreitag ist ein Aufenthalt im Freien in der Nacht nur noch allein oder zweit gestattet. (mit dpa)

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