zum Hauptinhalt
Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses: Mehr Demokratie in der Pandemie

© dpa

Mehr Macht für Abgeordnetenhaus: Berliner Parlament darf Infektionsschutzverordnung ändern

Einstimmig hat das Abgeordnetenhaus das „Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz“ beschlossen. Die Corona-Regeln kann es nun verändern – und sogar aufheben.

Mehr Demokratie in der Pandemie: Am Donnerstagabend holte sich das Berliner Parlament ein Stück seiner Macht zurück. Das „Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz“ ist in zweiter Lesung beschlossen worden. Einstimmig, was Seltenheitswert hat: Auch die AfD und die zwei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten stimmten für die gemeinsame Initiative der anderen Fraktionen.

Das neue Gesetz gibt dem Berliner Abgeordnetenhaus weitreichende Rechte in Bezug auf die Infektionsschutzverordnungen des Senats: Es regelt, dass sie jeweils nur vier Wochen gelten dürfen und das Parlament einer Verlängerung zustimmen muss. Je nach Schwere der Grundrechtseinschränkungen, die eine Verordnung vorsieht, sieht das Gesetz außerdem Einspruchsrechte (gegen eine bereits geltende Verordnung) und Zustimmungsrechte (gegen noch nicht geltende Verordnungen) vor.

Außerdem wird der Senat verpflichtet, neue Verordnungen sofort an das Abgeordnetenhaus zu übersenden – wozu er zu Beginn der Pandemie von Abgeordneten erst aufgefordert werden musste. Und das Parlament darf die Verordnungen „materiell“ anfassen, das heißt sie verändern. Das ist bereits einmal geschehen: Im Sommer hatte das Abgeordnetenhaus den Senat zu einer Lockerung der Versammlungsregeln gedrängt.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz soll einem nach Ansicht von Kritikern schweren demokratietheoretischen Missstan (T+) abhelfen: Seit Beginn der Corona-Pandemie regiert der Berliner Senat, genau wie die anderen Landesregierungen und die Bundesregierung, in entscheidenden Teilen durch Rechtsverordnungen.

Die greifen tief in die Grundrechte ein: Die Bewegungs- und Reisefreiheit sowie die Versammlungsfreiheit sind nur zwei Beispiele für empfindliche Einschränkungen von Rechten, die das Grundgesetz eigentlich jedem deutschen Bürger garantiert.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

„Die weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen seit 1945“ nennt auch Sven Kohlmeier die Infektionsschutzverordnungen gegenüber dem Tagesspiegel. Auch, wenn es zur Eindämmung der Pandemie nötig sei: „Es ist schon krass, wenn geregelt wird, dass ich mich privat nur mit einer weiteren Person treffen darf“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

Kohlmeier dringt deshalb genau wie Parlamentarier aller anderen Fraktionen schon seit dem ersten Lockdown darauf, dass grundrechtsrelevante Regelungen auf die Grundlage von Gesetzen gestellt werden – und die erlässt nun mal das Parlament, nicht der Senat. Auch aus der Judikative, also den Gerichten, die bereits häufiger über Eilanträge gegen die Infektionsschutzmaßnahmen entscheiden mussten, wurden die Rufe nach gesetzlichen Grundlagen für die Einschränkungen in den vergangenen Monaten immer lauter.

Margarethe Gallersdörfer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false