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Ein Gorillas-Mitarbeiter radelt durch Berlin.

© Wolfgang Kumm/dpa

Gerichtsentscheidung in Berlin: Betriebsratswahl bei Gorillas kann stattfinden

In der kommenden Wochen kann beim Start-up ein Betriebsrat gewählt werden. Das entschied das Arbeitsgericht am Mittwoch.

Die Betriebsratswahl beim Berliner Start-up Gorillas kann wie geplant in der kommenden Woche erfolgen. Das hat das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Mittwoch entschieden. Zwar habe es möglicherweise Fehler bei dem Wahlverfahren gegeben, diese reichten aber nicht aus für eine Unterbrechung der Wahl, erklärte das Gericht. Wenn es Anfechtungsgründe gebe, müsse der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später anfechten, so Richter Michael Ernst. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 3 BVGa 10332/21)

Das Unternehmen wollte die vom 22. bis 27. November geplante Wahl mit sofortiger Wirkung stoppen. Es hatte unter anderen argumentiert, dass der Wahlvorstand angesichts von erst kürzlich erfolgten Umstrukturierungen nicht zuständig sei für die Beschäftigten, die zur Wahl aufgerufen seien.

Bei dem Lieferdienst gibt es seit Monaten Streit um die Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsgericht Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende Verfahren anhängig. (dpa)

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