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Vorgetäuschte Entführung - 19-Jähriger verurteilt
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Arne Dedert/dpa/Symbolbild Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Donnerstag, 24.06.2021, 16:30

Weil er mit einer 13-Jährigen eine Entführung des Mädchens vorgetäuscht hatte und Lösegeld von den Eltern erpressen wollte, ist ein 19-Jähriger verurteilt worden. Ein Berliner Jugendschöffengericht verhängte einen Dauerarrest von einem Monat. Zudem wurde der Angeklagte für ein Jahr einem Betreuungshelfer unterstellt. Die treibende Kraft sei das Mädchen gewesen, hieß es am Donnerstag im Urteil. Der Angeklagte sei in die damals 13-Jährige verliebt gewesen und habe mitgemacht, um ihr zu gefallen. Er habe sich der versuchten schweren räuberischen Erpressung sowie des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht.

Den Eltern war laut Anklage im April 2019 ein Erpresservideo übermittelt worden. Zudem habe die Tochter in Telefonaten behauptet, von einer Bande in einem Wald festgehalten und mit Chemikalien betäubt zu werden. Sie würde erst nach Zahlung eines Lösegeldes in Höhe von 10.000 Euro freigelassen werden, habe die Tochter mitgeteilt. Das Video sei im Zimmer des Angeklagten in einer Wohngemeinschaft in Berlin-Schöneberg aufgenommen worden.

Etwa 280 Polizisten suchten nach damaligen Angaben einen Tag lang nach der als vermisst gemeldeten 13-Jährigen und dem vermeintlichen Entführer. Schließlich wurden die beiden kurz nach Mitternacht auf einer Straße aufgegriffen. Der damals 18-Jährige wurde festgenommen und war rund drei Monate in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte erklärte, er habe nicht darüber nachgedacht, welche Ängste und Sorgen sie bei den Eltern des Mädchens auslösen würden. «Ich war sehr jung und konnte die Konsequenzen nicht einordnen», so der Angeklagte. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte, der Angeklagte habe «die Rolle des Retters» spielen wollen. Das Mädchen habe ihm erzählt, das es angeblich kein Geld vom Vater bekomme.

Die Richter folgen mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der verhängte Arrest sei erzieherisch erforderlich, mit der U-Haft allerdings bereits vollstreckt. Der Verteidiger hatte auf eine Verwarnung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DPA
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