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Schärfere Kontaktbeschränkungen ab Freitag: Kitas bald dicht
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Ein Aufkleber mit der Aufschrift «Bitte Abstand halten» klebt an einer Scheibe.
Federico Gambarini/dpa/Symbolbild Ein Aufkleber mit der Aufschrift «Bitte Abstand halten» klebt an einer Scheibe.
Donnerstag, 01.04.2021, 12:20
Nur wenige Tage nach seinen jüngsten Corona-Beschlüssen schärft der Berliner Senat nach. Diesmal rücken die privaten Kontakte in den Blick.

Wegen der dritten Corona-Welle gelten ab Karfreitag in Berlin zusätzliche Kontaktbeschränkungen, die nach Ostern nochmals verschärft werden. Zudem sollen Kitas in der kommenden Woche wieder in den Notbetrieb gehen, also nur noch eingeschränkte Betreuung anbieten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur.

Im Freien dürfen sich Menschen demnach ab Freitag nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr nur noch alleine oder zweit aufhalten. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.

Nach den Ostertagen ab Dienstag (6. April) werden die Regeln für private Treffen drinnen nochmals verschärft. Tagsüber dürfen sich dann nur noch Angehörige eines Haushalts plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier werden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts sind dann zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts müssen unter sich bleiben.

Nach Ostern werden ab Donnerstag (8. April) auch die Kitas formal wieder geschlossen. Sie sollen aber eine Notbetreuung anbieten für Kinder aus Familien, die dringend darauf angewiesen sind und in denen mindestens ein Elternteil in einem besonders wichtigen, sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet.

Auch Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, und Eltern, bei deren Kindern aus besonderen pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist, sollen das Angebot in Anspruch nehmen können. Eine ähnliche Regelung gab es schon einmal, bis die Kinderbetreuung im März wieder hochgefahren wurde.

Erst am vergangenen Samstag hatte der Senat ein Paket neuer Corona- Regeln beschlossen, die seit Mittwoch gelten. Demnach bleiben vorsichtige Lockerungen - sie wurden aber durch verschärfte Vorgaben vor allem beim Testen, für Unternehmen und bei der Maskenpflicht ergänzt.

Wichtiger Punkt dabei: Berlinerinnen und Berliner müssen einen negativen Corona-Test zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im Friseur- oder Kosmetiksalon, in Museen und Galerien vorweisen. Davon ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, die auch im Lockdown offen waren.

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht zu Hause arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests anzubieten und mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern.

In geschlossenen Räumen, etwa Geschäften, Arztpraxen, Museen, Krankenhäusern, aber auch in Bussen oder Bahnen, besteht grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um besseren Infektionsschutz sicherzustellen. Einfachere OP-Masken reichen seit Mittwoch nicht mehr aus.

DPA
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