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Personalausweis in Berlin beantragen: Das müssen Sie beachten
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Deutscher Reisepass
dpa/Rolf Vennenberd Der deutsche Personalausweis
Freitag, 24.03.2017, 09:55

Ihren Personalausweis in Berlin beantragen: Jeder Deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. FOCUS Online hat für Sie alle wichtigen Informationen zusammengetragen, wie Sie Ihren "Perso" in Berlin beantragen können.

Sobald sie 16 Jahre alt werden, beginnt die sogenannte Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz - PAuswG). Wer keinen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass besitzt, handelt ordnungswidrig. Es kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro drohen.

Aber auch, wenn der alte Personalausweis nicht mehr gültig ist, empfiehlt es sich einen neuen "Perso" zu beantragen. Ebenso benötigen Sie ein neues Ausweisdokument, falls ihr Personalausweis abhanden gekommen ist (gestohlen wurde), oer Sie einen neuen Namen bekommen haben, zum Beispiel nach einer Heirat.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Antrag kann nur persönlich vor Ort gestellt werden
  • Wohnsitz in Berlin (Zweitwohnsitz reicht aus)
  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter

Erforderliche Unterlagen

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente gesetzlichen Vertreter)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild - alle Informationen für das Foto finden Sie unter diesem Link
  • Bei Kindern unter 16 Jahren: Zustimmung zum Antrag durch die gesetzlichen Vertreter - Formular unter diesem Link
  • bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten

Bearbeitungszeit, Gebühren, Gültigkeitsdauer

Gültigkeitsdauer

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung der Dauer ist nicht möglich.

Bearbeitungszeit: etwa drei bis vier Wochen

  • im Einzelfall kann die Bearbeitung auch länger dauern. Es empfiehlt sich bei Antragsstellung bei der Behörde nachzufragen
  • Sollten Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen

Gebühren

  • Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Für Personen gleich oder über 24 Jahren: 28,80 Euro
  • Falls Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist: 13,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 10,00 Euro Verwaltungsgebühr

Wenn Sie Ihren Personalausweis abholen möchten, müssen Sie dazu grundsätzlich persönlich erscheinen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Dafür benötigen Sie eine Vollmachtserklärung - diese finden Sie unter diesem Link.

Elektronischer Personalausweis

Seit 2010 gibt es den neuen Personalausweis mit Online-Funktion. Mit dieser können Sie sich im Internet und an Automaten ausweisen. Somit soll das Einkaufen in Online-Shops gleichermaßen wie das Banking erleichtert werden.

Auch bei Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen findet die Online-Funktion Anwendung. Nutzer der Funktion sollen vor allem von weniger Passwörtern und Nutzernamen profitieren.

Ebenfalls implementiert ist eine Unterschriftsfunktion: Mit ihr lassen sich sogar Verträge und andere Dokumente bequem unterzeichnen.

Ob Sie die Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises nutzen möchten, können Sie bei der Antragsstellung entscheiden. Auch nachträglich lässt sich jederzeit ändern, ob Sie die Online-Funktion nutzen wollen oder nicht. Bei der Beantragung erhalten Sie Informationsmaterialien. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.

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ltl
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