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Kommission verhilft in 110 Fällen zu Aufenthaltserlaubnis
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Berlins Innensenator Andreas Geisel spricht in Berlin.
Jörg Carstensen/dpa/archivbild Berlins Innensenator Andreas Geisel spricht in Berlin.
Mittwoch, 21.07.2021, 12:30

Die Berliner Härtefallkommission hat 2020 in 110 Fällen abgelehnten Asylbewerbern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. Wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Mittwoch mitteilte, richtete die Kommission im Vorjahr 152 entsprechende Ersuche an ihn. Knapp drei Viertel der Fälle beschied er positiv, so dass das Landesamt für Einwanderung den Menschen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte. Betroffen waren in vielen Fällen Familien mit minderjährigen Kindern. Hauptherkunftsländer waren Ägypten, Russland, Armenien, die Türkei und der Libanon.

Wie viele Personen sich genau hinter den genannten Fällen verbergen, wurde nicht mitgeteilt. Insgesamt bekam die Härtefallkommission den Angaben zufolge im Vorjahr 234 Fälle auf den Tisch, die 382 Menschen betrafen. Beraten wurden 159 Fälle, von denen wie schon gesagt 152 in ein Ersuchen an den Innensenator mündeten.

Der Härtefallkommission gehören unter anderem Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsrat sowie die Berliner Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial an. Das Gremium prüft im Einzelfall, ob ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären Gründen nicht doch bleiben können.

«Auch in schwierigen Pandemiezeiten hat sich die Einrichtung der Härtefallkommission bewährt», erklärte Geisel. «Die Kommission konnte durch ihre Arbeit Menschen in Not aus humanitären oder persönlichen Gründen ein Bleiberecht ermöglichen, die sich in unsere vielfältige Stadtgesellschaft gut integriert haben. Damit werden wir Einzelschicksalen gerecht und mildern gesetzliche Härten ab.»

Anträge auf Beratung in der Kommission können nur ihre Mitglieder stellen. Möchte ein Ausländer also Hilfe von dem Gremium, muss er sich zunächst an ein Mitglied wenden.

DPA
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