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Jagdbeschränkungen in Schweinepest-Gebieten gelockert
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Ein Wildschwein mit Frischlingen läuft durch das Wildgehege Moritzburg.
Tino Plunert/dpa-Zentralbild/ZB Ein Wildschwein mit Frischlingen läuft durch das Wildgehege Moritzburg.
Mittwoch, 31.03.2021, 19:05

Die Jagdbeschränkungen in Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest in Brandenburg werden teilweise gelockert. Angesichts der Fortschritte in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald sei die Einzeljagd auf Reh-, Rot- und Damwild in den eingezäunten Gebieten ab dem 10. April wieder möglich, teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwoch mit. Voraussetzung für die Lockerung sei der komplett geschlossene doppelte Zaun-Ring um die Seuchenherde um Friedland und Neuzelle.

Zudem hat das Ministerium die Schwarzwildprämie mehr als verdoppelt. Es gibt demnach ab dem 1. April für die Ablieferung eines Wildschweins aus dem Seuchengebiet unabhängig von dessen Gewicht 100 Euro. Die Entnahme der Wildschweine habe Priorität, damit sich die Seuche nicht weiter ausbreitet, hieß es.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung von Haus- und Wildschweinen, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Für Menschen und andere Tierarten ist sie nicht ansteckend oder gefährlich.

DPA
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