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Gericht untersagt Streik bei Vivantes-Töchtern
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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Arne Dedert/dpa/Symbolbild Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Freitag, 20.08.2021, 17:05

Das Berliner Arbeitsgericht hat der Gewerkschaft Verdi vorläufig untersagt, in der kommenden Woche Tochtergesellschaften des kommunalen Klinikkonzerns Vivantes zu bestreiken. Grund sei eine fehlende Notdienstvereinbarung. Damit sind nach Angaben von Vivantes unter anderem die Essensausgabe, Wäscheversorgung und die ambulante Reha gesichert.

Das Gericht gab damit einer Klage von Vivantes statt und erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung. Danach sei es Verdi verboten, Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie weiterer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen oder Streiks durchzuführen, solange keine Notdienstvereinbarung geschlossen werde, teilte das Arbeitsgericht mit. Für den Notdienst seien die Vorstellungen der Arbeitgeberseite Voraussetzung. Bis zum Freitagnachmittag gab es darüber noch keine Einigung. Ein Streik ohne Notdienst könne zu einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten führen, hieß es in der Begründung des Arbeitsgerichts.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte die Gewerkschaft bereits dazu aufgerufen, den ab Montag bis Mittwoch geplanten Streik an den Kliniken von Vivantes und der Charité zu unterlassen. Er sei unverantwortlich. Verdi dürfe nicht mit Charité und Vivantes über einen Entlastungstarifvertrag verhandeln. Dafür sei allein der VKA als Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände zuständig, betonte Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath am Freitag.

Verdi-Verhandlungsführerin Meike Jäger betonte hingegen: «Nach dem Tarifrecht können wir Forderungen aufstellen, auch gegenüber einzelnen Arbeitgebern, wenn die Themen durch den Flächentarifvertrag nicht abgedeckt sind.» Die VKA müsse ihre Mitglieder unterstützen und beraten, wie mit der Situation umzugehen ist. Unterstützung für den Streik kam vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.

DPA
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