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Rechtzeitiger Rücktritt

Sportgericht stellt Verfahren gegen Ex-DFB-Präsident Fritz Keller ein

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Fritz Keller wird nach seinem Rücktritt als DFB-Präsident für seine Nazi-Äußerung nicht mehr vom DFB-Sportgericht belangt. Die Ethikkammer des Gremiums habe mit Zustimmung der Ethikkommission das Verfahren eingestellt, so der DFB. Damit entging der 64-Jährige einer möglichen Sperre.

„Fritz Keller hat von sich aus die Konsequenzen aus der Führungskrise beim DFB gezogen und damit die Verantwortung für das beschädigte Image des DFB übernommen, für das er sicher nicht alleine verantwortlich ist. Damit ist eine Sanktionierung entbehrlich geworden“, sagte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz.

Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz erklärt, warum das Verfahren eingestellt wurde (Archivfoto) (Foto: Bongarts/Getty Images)
Der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz erklärt, warum das Verfahren eingestellt wurde (Archivfoto) (Foto: Bongarts/Getty Images) Foto: ag/suj

Keller hatte seinen Vizepräsident Rainer Koch während einer Präsidiumssitzung Ende April als „Freisler“ bezeichnet. Roland Freisler war Vorsitzender des Volksgerichtshofes im Nationalsozialismus. „Dieses Verhalten von Fritz Keller erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und stellt einen erheblichen Verstoß gegen den Ethikcodex des DFB dar.

Für den Fall, dass Fritz Keller nicht zurückgetreten wäre, hätte das Sportgericht für ihn eine Funktionssperre auf Zeit erwogen“, sagte Lorenz. „Eine solche Maßnahme würde nun aber ins Leere laufen.“


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Der Fall war am vergangenen Freitag verhandelt worden, drei Tage später vollzog Keller seinen angekündigten Rücktritt. Das Amt des DFB-Präsidenten sei „eines der schwierigsten, das in Deutschland zu besetzen ist“, sagte Lorenz. „Gefragt sind Persönlichkeiten, die zu einem vertrauensvollen Miteinander von Amateuren und Profis, von Ehrenamt und Hauptamt bereit und in der Lage sind.“

Themen: DFB-Sportgericht Fritz Keller
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