Direkt zum Inhalt wechseln
LIVE Neue Nachricht im Liveticker
Diese Bußgelder drohen

Telefonieren auf dem Fahrrad: Ist das eigentlich erlaubt?

Bild konnte nicht geladen werden

Wind um die Nase, die Sonne im Gesicht und am Ohr das Telefon? Keine gute Idee auf den Fahrrad. Aber was gilt eigentlich in Sachen Telefonieren auf dem Rad?

Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad telefoniert, wird abgelenkt und erhöht die Unfallgefahr. Und die Radler riskieren obendrein Bußgelder, informiert der ADAC.

Wer telefonierend oder mit dem Mobiltelefon in der Hand radelnd erwischt wird, muss mit 55 Euro Strafe rechnen. Wer dadurch andere Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger gefährdet, zahlt 75 Euro. Und nach einem Unfall werden sogar 100 Euro daraus. Das gilt laut Gesetz für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, so etwa für Tablets, E-Books oder Navis.

Also besser sicher stehenbleiben oder eine geeignete Freisprechanlage oder eine Halterung etwa für Navi oder Smartphones nutzen. Wer dabei Headsets oder Kopfhörer benutzt, sollte nicht zu laut hören.

Verkehrsgeräusche müssen noch wahrnehmbar sein. Ansonsten wird auch das schnell gefährlich und kann auch zu Bußgeld von bis zu zehn Euro führen. Das gilt übrigens auch fürs normale Musikhören mit Kopfhörern.

Themen: Fahrrad Gesundheit & Lifestyle Radfahren Verkehrsrecht
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.
NDPATH**/ ?>