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Laut EU-Gesundheitsbehörde

Mehrwert von FFP2-Masken im Corona-Alltag nur gering

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FFP2-Masken gelten als besonders guter Schutz gegen das Coronavirus. Aber bringen sie im Alltag wirklich mehr als andere Masken? Die zuständige EU-Behörde hat Zweifel.

Im Kampf gegen das Coronavirus weckt die EU-Gesundheitsbehörde ECDC Zweifel am Zusatznutzen von FFP2-Masken im Alltag. „Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering“, teilte die in Stockholm ansässige Behörde am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Auch die Kosten und mögliche Nachteile sprächen gegen eine Empfehlung, in der Öffentlichkeit FFP2-Masken anstelle von anderen Masken zu tragen. Details zu diesen möglichen Nachteilen wurden zunächst nicht genannt.

Die besonders dichten, aber teureren Masken sollen vor Schadstoffpartikeln wie Staub oder auch Aerosolen schützen. Sie werden inzwischen vielerorts anstelle normaler Alltagsmasken verlangt. Mitte Januar hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbart, in Öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften FFP2-Masken, OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 zu fordern.

Wichtig sei Abstand und überhaupt eine Maske korrekt zu tragen

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bestätigte in Brüssel die Einschätzung der EU-Behörde. „Die ECDC sagt, die Beweislage sei im Moment nicht stark genug für eine Notwendigkeit, dies im Alltag zu empfehlen“, sagte Kyriakides auf Nachfragen. Wichtig sei, überhaupt eine Maske korrekt zu tragen und Abstand zu halten. „Aber im Moment unterstützt das ECDC das Tragen von FFP2-Masken in der Gemeinschaft nicht, gemäß den ihnen vorliegenden Hinweisen.“

Das ECDC erklärte auch, selbst das Auftreten von neuen Varianten des Coronavirus mache keine anderen Maskentypen als diejenigen notwendig, die derzeit im Rahmen von nicht-pharmazeutischen Maßnahmen gegen Corona verwendet würden. Die Behörde ist nach eigenen Angaben gerade dabei, ein Dokument mit Einschätzungen zum Maskengebrauch im sozialen Umfeld zur Verringerung der Coronavirus-Übertragung zu aktualisieren.

Die FFP2-Maskenpflicht an bestimmten Orten hatte in Deutschland eine Debatte über die Kosten und mögliche Hilfen für ärmere Menschen entfacht. Am Mittwoch wurde jedoch klar, dass sich Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf die angekündigten kostenlosen FFP2-Masken weiter warten müssen.

Die Berechtigungsscheine zum Abholen in der Apotheke an insgesamt etwa fünf Millionen Bedürftige wurden von den Krankenkassen bisher nicht verschickt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Kassen mitteilte. „Wann der Versand praktisch starten wird, lässt sich noch nicht sagen“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor müssten noch wichtige Fragen geklärt werden.


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Der Verband verwies darauf, dass die notwendige Änderung der sogenannten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung von der Regierung noch beschlossen werden müsse. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, die Verordnung sei in Arbeit.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten vergangene Woche angekündigt, dass etwa fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung je zehn kostenlose FFP2-Masken erhalten sollen. Hintergrund sind die neuen Vorschriften zum Tragen medizinischer Masken in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen. Mit einem Schreiben ihrer Krankenversicherung und einem Ausweisdokument sollen die Masken in der Apotheke abgeholt werden können.

Themen: Coronavirus EU FFP2 Gesundheit & Lifestyle Lockdown Maskenpflicht
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