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Strand droht Schließung

Nie wieder baden im Helenesee? Bergbau-Experte schockt Brandenburg

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Schock für zehntausende Badegäste und Campingfreunde! Brandenburgs längstem Badestrand droht die dauerhafte Schließung – wegen Lebensgefahr.

Sommer, Sonne, Wasser, Strand – der Helenesee südlich von Frankfurt(Oder) ist der Tourismus-Magnet der Region. Doch seit Pfingsten ist er für Besucher tabu. Nach einer Ufer-Rutschung wurde die geflutete Braunkohlegrube vorerst bis Anfang August gesperrt.

Die Sperrung könnte aber noch Jahre dauern, gab Uwe Sell (59) vom Landesbergamt am Mittwoch im Wirtschafts-Ausschuss zu. „Wir sehen, dass dieser See wirklich gefährlich ist“, sagte Sell, „Es kann sein, dass wir ähnliche Verhältnisse haben wie beim Knappensee in Sachsen.“

Der Braunkohlesee bei Lohsa war ebenfalls ein touristischer Hotspot – bis es 2008 durch einen Erdrutsch zum Mini-Tsunami kam. Nach der Sanierung sollte der Badesee 2022 wieder öffnen. Doch ein neuer Rutsch in diesem Frühjahr hat alle Pläne zunichte gemacht.

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„Das ist auch im Helenesee jederzeit möglich“, sagte Bergbau-Experte Sell. Sein Amt fand heraus: Die frühere Kohlegrube ist zu DDR-Zeiten nicht geotechnisch gesichert worden. Unter Wasser liegen lockere Abraumhalden, die jederzeit rutschen können, steile Ränder auch.

Sinkende Pegel sind das Problem

Die Gefahr steigt durch den seit Jahren sinkenden Pegel: Dem Ufer fehlt nun der stützende Wasserdruck. Bis Ende Juli vermessen Geologen mit Lasern die Unterwasser-Böschung am Badestrand. Sell: „Dann ist klar, ob wir sichere Strandabschnitte wieder für den Tourismus freigeben können.“ Oder nicht.


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Bis Jahresende sollen die Geologen die Standsicherheit aller Strände prüfen – und ein Sanierungs-Konzept erstellen. Sell: „Sind die Böschungen nicht so steil, kann man bestimmte Uferbereiche durch Verschiebung von Erdmassen wieder herstellen.“

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD): „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“

Völlig offen ist noch, wer die See-Sanierung bezahlen muss. Sell: „Wir suchen in den Archiven, wer der Rechtsnachfolger des Bergbaubetreibers ist.“

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