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Was ab 3. Juni erlaubt ist

Brandenburgs irre Corona-Regeln: 70 Gäste bei Partys, ohne Feiern aber nur 10!

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Am Dienstagnachmittag verkündete Potsdams Ministerpräsident Dietmar Woidke (59, SPD) weitreichende Lockerungen. Doch seine neue Corona-Verordnung (liegt B.Z. vor) gibt Rätsel auf: Warum dürfen 70 Leute private Partys feiern? Bei Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin nur zehn Personen erlaubt.

Die neue Corona-Verordnung erlaubt ab Donnerstag fast alles, bis auf Tanzklubs und Prostitution. So dürfen die Freibäder öffnen, Hallenbäder am 11. Juni. Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt – wenn das Restaurant innen geschlossen bleibt. Jugendzentren dürfen wieder ohne Altersbegrenzung öffnen.

Die neuen Regeln

Ab 3. Juni sind erlaubt

► Treffen von bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum

► Private Feiern draußen mit 70, drin mit 30 Leuten

► Freiluft-Veranstaltungen mit bis 500 Gästen, drinnen sind 200 erlaubt. Beides mit Abstand, Test- und Maskenpflicht

► Demos von bis zu 1000 Teilnehmern, mit Abstand und Masken

► Einkauf in allen Geschäften ohne Vorabtermin, aber mit Masken, Abstand und Kontaktnachverfolgung (nicht in Discountern, Drogerien, Baumärkten)

► Innen-Gastronomie mit Testpflicht, Abstand, Gästeliste und zwei Haushalten pro Tisch. Beim Aufstehen gilt Maskenpflicht

► Auf Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen dürfen die Gäste nun auch drinnen sitzen. Mit Test- und Maskenpflicht

► Kontaktsport wird in Hallen mit bis zu 30 Personen erlaubt, mit Test- und Lüftungspflicht plus Kontaktdatenerfassung

► Keine Personenbegrenzung für Freiluftsport

► Freibadbesuch – mit Personenbegrenzung

► Schulsport draußen und Schwimmunterricht in Freibädern

► Der Besuch von Jugendzentren ohne Mindestalter

► Musikunterricht mit Gesang und Blasinstrumenten draußen, mit Testpflicht und 2 Meter Abstand. In Innenräumen nur im Einzelunterricht

► Unterricht in Fahr-, Musik-, Hoch- und Volkshochschulen ohne Personen-Obergrenze – aber weiter mit Testpflicht (einmal pro Woche)

► In Museen, Bibliotheken, Freizeit- und Tierparks entfallen Terminvergabe und Maskenpflicht draußen. Innen gelten sie, mit Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung. Ein Testnachweis ist nicht nötig

► Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen, mit Test- und Maskenpflicht. Drinnen mit bis zu 200 Gästen auf festen Sitzplätzen. Kann der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden, gilt auch am Platz Maskenpflicht

►Proben von bis zu 70 Amateur-Künstlern von Amateur-Ensembles unter freiem Himmel, höchstens 30 Personen mit Masken in Innenräumen. Drinnen sind Blasmusik und Gesang verboten

Ab 11. Juni dürfen

► Hotel und Pensionen öffnen, mit höchstens zwei Haushalten pro Wohneinheit. Abstand und Gästelisten und Corona-Test sind Pflicht, bei längerem Aufenthalt alle drei Tage. In Gemeinschaftsräumen herrscht Maskenzwang, in Speiseräumen nicht

► Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen und aufmachen, auch das „Tropical Islands“. Mit bis zu 500 Besuchern draußen und 200 drinnen
In den Umkleiden gilt Maskenpflicht. Dampfsaunen und -bäder bleiben zu

► Messen und Ausstellungen, Volksfeste und Jahrmärkte, Casinos und Spielhallen öffnen. Auch hier gelten die Obergrenzen: bis zu 500 Besuchern draußen und 200 drinnen.

Verboten sind Bordelle, Swingerclubs und Straßenprostitution. Auch Tanzlokale, Musikclubs und Diskotheken bleiben zu, „soweit in ihnen Tanzlustbarkeiten stattfinden“.


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Themen: Aktuell Coronavirus Dietmar Woidke Gastronomie Lockerungen
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