Vor dem Berliner Kammergericht hat am Freitag der Berufungsprozess zu einem Eilantrag des brandenburgischen Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD begonnen.
Der 48-Jährige wollte erreichen, dass er seine Rechte als Parteimitglied zunächst bis zur Entscheidung im Hauptverfahren wieder ausüben und damit auch wieder Landesvorsitzender der AfD sein darf. Doch: Das Berliner Kammergericht wies seine Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts vom Juli 2020 am Freitag zurück.
Das Landgericht Berlin hatte den Eilantrag im vergangenen August zurückgewiesen. Dagegen hatte Kalbitz Berufung eingelegt, über die das Kammergericht verhandelt. Er erschien am Freitag nicht am Gericht.
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Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte im vergangenen Juli die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesvorstands vom Mai bestätigt. Als Grund für den Beschluss hatte der Vorstand angegeben, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt im Jahr 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe.