Direkt zum Inhalt wechseln
LIVE Neue Nachricht im Liveticker
Regierung stolpert über eigene Notbremse

Brandenburg will erst nächste Woche neue Corona-Regeln beschließen

Bild konnte nicht geladen werden

Einkauf, Treffen, Osterfeiern – was ist in Brandenburg künftig noch erlaubt? Das wollte die Landesregierung Freitagabend beschließen. Jetzt muss sie die Entscheidung auf nächste Woche verschieben – weil ihre Notbremse nicht rechtssicher ist.

Wenn sich die Minister heute Abend um 18 Uhr zur Videokonferenz treffen, haben die Juristen das Wort. Der Grund: Eine Klage der AfD-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht. Die Rechtsextremen wenden sich gegen die Ungleichbehandlung der Einzelhändler durch Brandenburgs „Notbremse“.

Danach müssen alle Geschäfte ab Inzidenz 100 schließen – Bau- und Gartenmärkte, Baumschulen und Blumenhändler aber nicht. Gerichte in anderen Bundesländern hatten „weitestgehend inhaltsgleiche Regelungen“ bereits gekippt, warnen die Landesjuristen in einer Anmerkung zum neuen Verordnungsentwurf (liegt B.Z. vor).

Erst rechtliche Fragen prüfen

Weil „noch einige Fragen, darunter rechtliche Aspekte, mit Sorgfalt zu prüfen sind, wird heute noch kein neuer Beschluss gefasst“, teilte der Regierungssprecher mit, „Dies wird voraussichtlich Anfang kommender Woche erfolgen.“

Die Zeit drängt: Wegen des Anstiegs der Neuinfektionen (Inzidenz: 129,8) plant Brandenburg eine zweite, verschärfte Notbremse.


Lesen Sie auch

Zahlen vom Freitag: 973 neue Corona-Fälle in Berlin – 7-Tage-Inzidenz liegt nun über 130

Brandenburgs Ministerpräsident kündigt schärfere Corona-Regeln an


Bisher gilt: Nach drei Tagen über Inzidenz 100 müssen in den betroffenen Kreisen und Städten alle Geschäfte (außer Lebensmittel, Drogerien, Bau-/Gartenmärkte und Floristen) sowie Museen und Bibliotheken schließen.

Künftig sollen laut Entwurf ab 200 auch Baumärkte, Blumenhändler, Tattoo- und Kosmetikstudios dicht machen.

Wegen der AfD-Klage könnten nächste Woche auch Baumärkte und Floristen schon ab Inzidenz 100 zur Schließung gezwungen werden. Körpernahe Dienstleistungen wie Nagel- und Tätowierstudios, Kosmetiksalons und Solarien sollen dagegen bis Inzidenz 200 offenbleiben.

Am Montagmorgen ist es ruhig vor einem Baumarkt in Hoppegarten an der B1 bei Berlin. Ab heute ist der Gartenbereich wieder für alle Kunden geöffnet. In den Rest des Marktes können nach wie vor nur Handwerker und Gewerbetreibende  (Foto: Jörg Bergmann)
Ein Baumarkt in Hoppegarten an der B1 bei Berlin (Foto: Jörg Bergmann)

Ausgangssperre droht

Wenn trotz aller Schutzmaßnahmen „eine wirksame Eindämmung der Ausbreitung des Virus erheblich gefährdet wäre“, „haben die Landkreise weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen. In Betracht kommt insbesondere die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung“, heißt es im Entwurf.

Was an Ostern gelten soll

Über die Osterfeiertage (2. bis 5. April) soll die Notbremse leicht gelockert werden, zumindest in jenen Städten und Landkreisen, die unter Inzidenz 200 bleiben. Dann sollen sich Mitglieder von zwei Haushalten zu privaten Feiern und im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Vor und nach Ostern sind weiterhin nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt. Unterhalb der Inzidenz 100 sollen sich künftig alle Mitglieder von zwei Haushalten treffen dürfen. Bisher gilt dabei eine Obergrenze von fünf Personen. Sie wurde von Gerichten gekippt.

Corona-Tests am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sollen künftig sicherstellen, dass sich alle Beschäftigten mindestens einmal pro Woche testen lassen können. Für Klinikpersonal sollen nur noch zwei Pflichttests pro Woche (bisher drei) gelten, bei Pflegeheim-Mitarbeitern einer reichen (bisher zwei). Denn alle Bewohner sind inzwischen geimpft.

Nach der Aufhebung der Anwesenheitspflicht in den Schulen sollen Horte keine Kinder mehr betreuen dürfen, die nicht im Präsenzunterricht sind. Sie sollen auch keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.

Luca-App im Einsatz

Erweitert wird die Erfassung von Personendaten (bei Einkauf, Friseur oder einer Veranstaltung) zur Kontaktnachverfolgung um die neue Luca-App fürs Handy. Brandenburg will sie – wie schon Berlin – „kurzfristig beschaffen“.

In der App kann man seine Corona-Tests freiwillig speichern – und die Orte, die man besucht hat. Die neue Verordnung legt fest: Die Tester (Zentren, Apotheker, Betriebe) und die besuchten Geschäftsinhaber müssen die Daten 14 Tage lang sicher speichern – und auf Verlangen dem Gesundheitsamt herausgeben. Dazu müssen die Ämter aber erst die nötige Technik kriegen.

Läden öffnen mit Schnelltest und App

Noch umstritten sind die geplanten Modellprojekte zur Öffnung von Geschäften, Gastronomie und Kultur mit Testpflicht und Nachverfolgungs-App. Laut Entwurf sollen sie nur bis Inzidenz 100 möglich sein. Das traf am Freitag nur noch auf vier der 18 Kreise und Städte zu. Und wenn die Zahlen so weiter steigen, bald auf keinen mehr.

Nahezu menschenleer ist die Brandenburger Straße in der Innenstadt von Potsdam (Archivfoto) (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentral)
Nahezu menschenleer ist die Brandenburger Straße in der Innenstadt von Potsdam (Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentral)

Deshalb fordern die CDU- und Wirtschaftsminister sowie die Städte Cottbus, Potsdam und Brandenburg/Havel, Modell-Öffnungen „auch und gerade bei Inzidenzen über 100 zu testen“. „Wir wissen, dass es eine große Erwartungshaltung gibt, ein Leben mit dem Virus zu organisieren“, so der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU).

Potsdam macht schon dicht

Die Landeshauptstadt Potsdam (Inzidenz 94,8) erlaubt schon ab Samstag nur noch Einkäufe mit aktuellem, negativen Corona-Test. Rathaus-Chef Mike Schubert (SPD) zur B.Z.: „So wollen wir Einkaufstourismus aus Berlin und den umliegenden Landkreisen vermeiden, in denen die Notbremse schon gilt.“

Themen: Coronavirus Dietmar Woidke Lockdown
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.