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Laut Verwaltungsgericht

Tanzverbot für Berliner Clubs gekippt – aber Getestete müssen draußen bleiben!

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Dieses Urteil werden viele feiern! Das Verwaltungsgericht kippte am Freitag das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Von Sabine Klier und Stefan Peter

Wegen Corona seien uneingeschränkte Öffnungen zwar weiterhin nicht erlaubt – Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen. So der überraschende Gerichtsbeschluss (Az.: VG 14 L 467/21).

Allerdings: Das gilt nicht für negativ getestete Personen! Ein Test stelle laut Gericht nur eine Momentaufnahme dar. Getestete hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen und wiesen dann potenziell eine höhere Infektiosität auf, so die Richter. Damit wird die bisher geltende 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) vom Gericht in eine 2G-Regel verwandelt!

Was die Party-Stimmung deutlich mindern dürfte: Im Club gilt eine Maskenpflicht, so das Gericht.

Kläger war der Club „The Pearl“ (Fasanenstraße). Geschäftsführer Marcel Voß wollte sich nicht zur Klage äußern. „Er steht nicht gern in der Öffentlichkeit“, so eine Sprecherin des Clubs zur B.Z. „Wir wissen noch nicht, wie wir das mit dem Tanzen umsetzen werden. Dieses Wochenende klappt es noch nicht. Wir betreiben den Club seit dem 18. Juni wieder, allerdings wie ein Restaurant.“

Die Gesundheitsverwaltung betont: „Der Beschluss des Gerichts betrifft nur den antragstellenden Club und hat keine Allgemeingültigkeit.“ Legt der Senat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein? „Wir prüfen das weitere Vorgehen.“


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Bei der Clubcommission freut man sich über das Urteil, erwartet aber keine schnelle Öffnung aller Clubs: „Einerseits sind noch zu wenig Gäste in der Stadt, von denen viele Clubs abhängig sind“, so Sprecher Lutz Leichsenring zur B.Z. „Und nach 18 Monaten Schließung kann man nicht einfach aufmachen.“

Tanzen mit Maske kann man sich bei der Clubcommission ohnehin nicht recht vorstellen. Und viele Partygänger wohl auch nicht …

Testergebnisse nach Clubnächten liegen vor

Keine Maske und kein Social Distancing: Mehrere Berliner Clubs durften trotz anhaltender Corona-Maßnahmen ein Wochenende lang öffnen. Nun liegen die Ergebnisse des Pilotprojekts vor.

2110 Menschen konnten vor knapp zwei Wochen endlich wieder feiern gehen – nachdem sie mittels eines PCR-Tests auf Corona getestet wurden. Sechs Clubs waren mit von der Partie. Unter anderem das Kitkat, die Renate und das SO36.

Eine Woche später wurden die Besucher erneut getestet. Daran nahmen knapp 70 Prozent – also 1447 Menschen – teil. Alle Nachtests waren negativ!

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) wertete das als gutes Zeichen. Seiner Einschätzung zufolge erlauben die Ergebnisse „einen positiven Blick in Richtung Zukunft und Normalisierung des Clubbetriebs“. Wie ein Normalbetrieb mit solchen teuren PCR-Tests allerdings aussehen könnte, ist unklar. Das Projekt wurde finanziell bezuschusst.

Auch Kultursenator Klaus Lederer unterstützt die Aktion „Rettet die Berliner Clubs“ (Foto: www.rettetdieclubs)
Kultursenator Klaus Lederer unterstützt die Aktion „Rettet die Berliner Clubs“ (Foto: www.rettetdieclubs)

Pamela Schobeß von der Clubcommission sagt: „Das Projekt bietet eine Perspektive für die Eröffnung von Clubs, sollten die Inzidenzen im Herbst stark steigen“.

„Für Getestete müssen die gleichen Rechte gelten“

Zum Urteil hatte Lederers Pressesprecher wenig mitzuteilen… „Weder kennen wir den genauen Wortlaut des Urteils, noch die Begründung des Urteils. Wir gehen jedoch davon aus, dass es zu den Schlussfolgerungen aus dem Urteil Beratungs- und Gesprächsbedarf im Senat und den befassten Verwaltungen geben wird.“

Georg Kössler (Grüne): „Der Senat muss Sorge dafür tragen, dass das Urteil so umgesetzt wird, dass für alle Clubs eine Gleichbehandlung gilt.“

Clara West (SPD): „Ich würde jetzt gerne in Euphorie verfallen, aber so schnell wird es keine Rückkehr zur normalen Club-Kultur geben!“

Florian Kluckert (FDP): „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist in erster Linie für Clubbetreiber zu begrüßen, doch kommt es hier zu einer Zweiklassen-Politik. Für Getestete müssen die gleichen Rechte gelten wie für Geimpfte und Genesene.“

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