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Verfahren bekanntgegeben

So können Berlins Jugendliche das verkorkste Corona-Schuljahr wiederholen

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Zu den großen Verlierern der Pandemie gehören auch die Schüler. Wechselunterricht und Homeschooling sind kein gleichwertiger Ersatz für vernünftigen Unterricht! Deshalb überlegen viele Schüler und Eltern, ob eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres sinnvoll ist.

Jetzt wurden das entsprechende Verfahren bekannt.

► Bis 13. April: Die Erziehungsberechtigten beantragen für ihr Kind bei der Schulleitung schriftlich die freiwillige Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe mit konkreter Begründung.

► Bis 26. April: Die Klassenlehrer führen mit den Eltern ein Gespräch, informieren über Vor- und Nachteile einer Wiederholung. Am Ende gibt’s ein Antragsformular („Schul 008“).

► Bis 28. April: Die Eltern legen dem Klassenlehrer den unterschriebenen Antrag auf Wiederholung vor.

► Am 30. April: Die Schulen senden die Liste mit den Namen aller Schüler, die wiederholen möchten, an die Schulaufsicht.

Die Bildungsverwaltung hat bereits Formulare zur Dokumentation der Beratungsgespräche an die Schulen versandt. Darin warnt sie: „Eine hohe Zahl an Wiederholen kann zu sehr vollen Lerngruppen führen, in denen das Aufholen erschwert sein kann, zumal die soziale Gemeinschaft verlassen wird und eine neue Gruppenzugehörigkeit ver- und erarbeitet werden muss.“


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Zudem gibt man Schülern der Jahrgangsstufe 10 zu bedenken: Falls auch nach einer Wiederholung der Übergang in die gymnasiale Oberstufe nicht wahrscheinlich ist, sei die Situation „auf dem Ausbildungsmarkt durch auflaufende Altnachfrage voraussichtlich schwieriger“ als am Ende dieses Schuljahres.

Trost: Schüler behalten ihren bereits erreichten schulischen Abschluss auch dann, wenn sich ihre Leistungen im Rahmen der Wiederholung rapide verschlechtern!

Themen: Bildung Coronavirus Schule
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