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Nach erstem Verordnungs-Entwurf

Küssen tabu, Oralverkehr erlaubt! Wer denkt sich solche Sex-Regeln aus?

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Nach mehr als sieben Monaten Zwangspause wird das Rotlicht angeknipst. Die Bordelle der Hauptstadt dürfen wieder öffnen. Aber Geschlechtsverkehr bleibt vorerst tabu!

Was man dort nach der geplanten Lockerung so treiben darf? Erotische Massagen, Fesselspiele und verwandte Praktiken, heißt es.

Allerdings will der Senat vorschreiben, dass nur ein Kunde pro Sexarbeiterin anwesend sein darf – und der muss vorher einen Termin vereinbart haben.

Was nicht erlaubt ist?

Erotische Dienstleistungen in Sex-Wohnwagen, Gang-Bang-Partys, gesichtsnahe Praktiken. Küssen ist also verboten.

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Eine Sexarbeiterin vom Bordell „Van Kampen“ zeigt die Hygiene-Regeln (Foto: Ralf Günther)

Die Freier müssen negativ getestet sein und sowohl beim Aufenthalt als auch bei der Dienstleistung eine medizinische Maske tragen – ebenso wie die Prostituierte. Die Sexarbeiterin darf die Maske allerdings abnehmen, wenn sie sonst keinen Oralverkehr praktizieren kann, heißt es in der Verordnung. Es muss aber ausgeschlossen sein, dass ein Infektionsrisiko besteht.

Diese Formulierung ist der Gesundheitsverwaltung aber noch zu ungenau, Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) soll nachbessern.

*In einem überarbeiteten Entwurf der neuen Corona-Verodnung von Dienstagmorgen sah die Passage zum Thema Bordelle und Prostitution schon ganz anders aus. Ersatzlos gestrichen, wurde Oralsex in Bordellen. Es gilt grundsätzlich: Gesichtsnahe Praktiken sind nicht erlaubt, Freier und Prostituierte müssen negativ getestet sein, sowie beim Aufenthalt und den sexuellen Praktiken wie erotische Massagen, Fesselspiele (kein Geschlechtsverkehr erlaubt!) eine Medizinische Gesichtsmaske tragen.

Themen: Bordell Lockerungen Prostituierte Prostitution
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