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Blanko-Einladungen verschickt

Impf-Einladung für Berliner Bordell-Chefs

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Wer aktuell eine Einladung zum Impfen bekommt, gehört entweder zur Risiko-Gruppe oder ist durch seinen Job gefährdet – also etwa Altenpfleger oder Lehrer. Bordell-Besitzer tauchen in der Priorisierungsliste nicht auf! Die Betreiber eines der größten Bordelle Berlins bekamen am 9. Februar trotzdem Impf-Einladungen der Gesundheitsverwaltung. Blanko!

Weitergeleitet vom Chef eines Berliner Pflegedienstleisters. „Deinem Bruder, seiner Frau und für dich“, heißt es in der E-Mail, die der B.Z. vorliegt. „Ich erkläre es dir morgen um 13 Uhr.“ Und weiter: „Drucke es aus bitte.“

Heißt: Während viele Senioren zu Hause sitzen und auf den Piks warten, können sich jüngere Menschen per nicht ausgefüllten Einladungen einen Impf-Termin erschleichen!

Der Leiter des Pflegedienstes bestätigt den Vorfall, erklärt ihn aber so: Eine andere Firma der Bordell-Betreiber habe Pflegeeinrichtungen mit Essen beliefern sollen. Der Vertrag sei jedoch nicht zustande gekommen.


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„Wir versichern, dass kein Mitarbeiter der Firma irgendeinen Impfcode von unserer Einrichtung genutzt haben kann“, so der Pflegedienst-Unternehmer, „alle Impfcodes und deren Nutzung werden bei uns dokumentiert.“

Der Anwalt der Bordell-Betreiber bestätigt: „Sie haben das Angebot nicht wahrgenommen.“ Sie selbst wollten sich zu dem Thema nicht äußern. Nach B.Z.-Informationen wurde einer der Brüder bereits im vergangenen Herbst positiv auf Covid-19 getestet.

Solche Impf-Einladungen werden von der Senatsverwaltung an Berechtigte verschickt (Foto: privat)
Solche Impf-Einladungen werden von der Senatsverwaltung an Berechtigte verschickt (Foto: privat)

B.Z. hat bei der Gesundheitsverwaltung nachgefragt: Sind Blanko-Einladungen an der Tagesordnung? Laut einer Sprecherin werden unpersonalisierte Einladungen nur an Pflegedienste verschickt, die sich mit ihrem Institutionskennzeichen (IK-Nummer) verifizieren konnten.

„Pflegedienstleister wurden aufgefordert, die Namen der zu impfenden Personen händisch in die Liste einzutragen“, sagt sie. Die wird dann am Impfzentrum zur Einlasskontrolle verwendet.

Heißt: Einen Piks gibt es nur, wenn der Impfling auch auf der Liste steht. Aber: Pflegedienstleister können selbst entscheiden, wer geimpft wird.

Themen: Coronavirus Impfung
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