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Neues Polizeigesetz

Bodycams für Berliner Polizisten kommen noch dieses Jahr

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Wie viel sicherer macht dieses neue Polizeigesetz die Hauptstadt? Beamte bekommen Bodycams, aber Gefährder keine Fußfesseln. Rot-Rot-Grün paukte das sogenannte ASOG am Donnerstag durchs Parlament.

„Das Ergebnis wird den heutigen Anforderungen nicht mal im Ansatz gerecht“, kritisiert Polizei-Gewerkschaftler Norbert Cioma. „Die verantwortlichen Politiker schieben die Verantwortung weiter von sich, regeln weder den Finalen Rettungsschuss noch den Taser.“

Die Vorbereitungen für den Einsatz der kleinen Körper-Kameras laufen dagegen schon. Noch in diesem Jahr werden die ersten Polizisten, aber auch Feuerwehrleute und Rettungsdienstler, die Bodycams tragen.

In brenzligen Situationen dürfen die Beamten nach einer Ankündigung die Aufzeichnung starten. Zur Eigensicherung – aber auch Bürger können das Filmen verlangen.

Beamte der Bundespolizei vor dem Berliner Hauptbahnhof (Foto: picture alliance/dpa)
Beamte der Bundespolizei vor dem Berliner Hauptbahnhof mit Bodycam (Foto: picture alliance/dpa)

In Wohnungen müssen die Mini-Kameras ausgeschaltet werden. Gar nicht erst angeknipst wird die Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte – sie schaffte es gegen den Widerstand von Linken und Grünen nicht ins Gesetz.


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Diese Hürden werden höher

Bei Lärmbeschwerden dürfen Polizisten eine Wohnung nur betreten, wenn der Krach gesundheitsgefährdend ist. Den Einsatz von V-Leuten muss ein Richter absegnen.

Als letztes Bundesland regelt Berlin das Abhören von Telefonaten und Mitlesen von Chat-Nachrichten bei Terrorverdacht – anordnen muss das die Polizeipräsidentin.

Themen: Berliner Polizei
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