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Staats- und Domchor Berlin

Berufung gescheitert – Mädchen darf nicht in Knabenchor singen

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Ein Mädchen ist vor Gericht endgültig damit gescheitert, in den nur von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin aufgenommen zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies mit dem Urteil vom Freitag eine Berufung zurück.

Das Mädchen hatte sich als damals Neunjährige um die Aufnahme in den Chor beworben. Der Chorleiter lehnte sie ab. Die Begründung: Sie erreiche nicht das vorausgesetzte Niveau, und ihre Stimme füge sich nicht in das Klangbild eines Knabenchors.

Vor Gericht gezogen war die Mutter des Mädchens, weil sie das Recht ihrer Tochter auf Gleichberechtigung verletzt sah. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Klage 2019 zurückgewiesen, sah aber in dem Streit einen „Pilotfall“ und hatte deswegen eine Berufung zugelassen.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, die Auswahlentscheidung des Chorleiters lasse Beurteilungsfehler nicht erkennen. Insbesondere die „Orientierung daran, ob die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich zum hohen Ausbildungsstand stimmlich zum Klang eines Knabenchores passen“, sei nicht zu beanstanden.

Dem Land Berlin sei es es durch die Landesverfassung erlaubt, zum Schutz des kulturellen Lebens die aus der christlichen Sakralmusik entstandene Tradition der Knabenchöre zu pflegen. „Das berechtigt den Chorleiter dazu, Mädchen auszuschließen, wenn sie bei allem Talent mit ihrer Stimme nicht dem Klangbild eines solchen Chores entsprechen.“

Diese politische Entscheidung sei von den Gerichten nicht zu beanstanden, wenn es im Land Berlin auch Mädchen möglich sei, eine hochwertige musische Bildung zu erhalten.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Themen: Chor
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