Schwere Hirnschädigung: Zwilling im Mutterleib getötet: Bewährung für Berliner Ärzte

Für zwei Berliner Frauenärzte, die während einer Zwillingsgeburt ein schwer geschädigtes Kind mit Kaliumchlorid totspritzten, bleibt es bei Bewährungsstrafen (Symbolbild)

Für zwei Berliner Frauenärzte, die während einer Zwillingsgeburt ein schwer geschädigtes Kind mit Kaliumchlorid totspritzten, bleibt es bei Bewährungsstrafen (Symbolbild)

Foto: picture alliance / greatif
Von: Anne Losensky

Berlin – Das Mädchen wird bald zwölf Jahre alt. Seine Geburtsärzte aber sind verurteilte Totschläger: Kaum war das gesunde Kind 2010 entbunden, spritzten sie noch im Mutterleib die Zwillingsschwester tot – sie war behindert.

Das ist Totschlag, urteilte das Berliner Landgericht 2019. Die Ärzte zogen vor den Bundesgerichtshof.

Aber der ließ nur zu, dass die Strafhöhe neu verhandelt wird. Kurzer Prozess, jeder kriegt zwei Monate weniger: 19 Monate Haft für Frauenarzt-Koryphäe Prof. Dr. Klaus V. (75), 16 Monate Haft für Dr. Bebett R. (60), leitende Oberärztin im Klinikum Neukölln.

Juli 2010, Klinikum Neukölln. Kaiserschnitt-Geburt. Erst ein gesundes Mädchen (40 cm, 1670 g). Zehn Minuten später ihr Zwilling (1430 g, 41 cm), im OP-Bericht steht: Totgeburt.

Doch die Ärzte hatten dem Kind eine tödliche Kaliumchlorid-Spritze gegeben. Seit Wochen stand ein schwerer Hirnschaden fest, legaler Schwangerschaftsabbruch wäre möglich gewesen. Doch die Ärzte zögerten, um das gesunde Kind nicht zu gefährden.

In den Wehen war es dafür zu spät: Die Menschwerdung setzt im deutschen Recht mit Eröffnungswehen oder Blasensprung oder Eröffnung des Uterus ein. Damit war die Spritze Totschlag, keine Abtreibung mehr.

„So sieht es die Rechtslage in Deutschland, nicht international, das bedauere ich sehr“, sagt der Professor. Die Oberärztin: „Es tut mir leid.“ Bei Rechtskraft des Urteils droht beiden der Verlust der Zulassung als Arzt.

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